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Mindesthonorar

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letzte Antwort am 21.07.2023 14:00:06 von Andreas_Kiermeier
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Felix_Mueller
Aufsteiger
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Hallo,

 

grundsätzlich rechnen wir unsren FiBu-Aufwand nach Zeit ab. In Zukunft möchte ich jedoch für FiBus im Monat mindestens EUR 100 abrechnen.

 

Kann man das in der Honorarvereinbarungen hinterlegen

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Felix_Mueller,

 

Sie können jederzeit eine Honorarvereinbarung in einem Auftrag hinterlegen, wenn Sie jeden Monat gleichbleibende Kosten abrechnen wollen. Eine kurze Erklärung darüber finden Sie unter folgendem Hilfe-Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/9257876

 

Da Sie in Ihrem ursprünglichen Auftrag nach Zeit abrechnen, vermute ich, dass Sie die automatische Zeitgebühr aktiviert haben. Diese Vorgabe können Sie gegebenenfalls in den Rechnungseinstellungen im Auftrag deaktivieren, damit es nicht zu einer doppelten Berechnung der Kosten kommt. Auch durch eine vorhandene Zuordnung zwischen Aufwandsposition zu einer Vergütungsposition kann es zu einer automatischen Berechnung von Zeitgebühren kommen. Achten Sie darauf, dass auch hier keine Zeiten erfasst werden oder hinterlegen Sie eine Aufwandsposition (z. B. Hauptleistung) ohne Zuordnung.

 

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich jederzeit auch gerne per Servicekontakt an uns wenden. Wir klären dann Ihre Anfrage konkret anhand des betroffenen Auftrags.

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
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Felix_Mueller
Aufsteiger
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Hallo,

 

danke für die Antwort.

 

Aber die Frage ist, kann man ein Mindesthonorar hinterlegen. Wenn die Zeitgebühr z.B. nur auf EUR 80 kommt, dass dann trotzdem die Mindestgebühr von EUR 100 angezeigt wird. Wenn die Zeitgebühr auf EUR 110 kommt, dann wird EUR 110 abgerechnet.

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Felix_Mueller,

 

eine generelle Automatisierung ist nicht möglich. Sie können jedoch bei einer Zeitgebühr Mindest- und Höchstsätze sowie Mindest- und Höchstgebühren hinterlegen, die Ihnen dann auch auf der Vergütungsseite angezeigt werden.


Um Ihr Anliegen konkret zu klären und Ihnen die Möglichkeiten direkt aufzuzeigen, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Senden Sie uns hierzu einen Servicekontakt.

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
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letzte Antwort am 21.07.2023 14:00:06 von Andreas_Kiermeier
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