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Lohnsteuerfinanzämter in der ZMSD

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letzte Antwort am 16.03.2021 15:34:44 von einmalnoch
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einmalnoch
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Es kommt gerade in Mode, dass in einigen Bundesländern die Verwaltung der Lohnsteuer auf einzelne Finanzämter konzentriert wird. Dagegen ist ja zunächst einzuwenden.

 

Diese neue Mode hat aber einen großen Haken, die verwendete Steuernummer ist die des Betriebsstättenfinanzamts, in vielen Fällen stimmt also das Lohnsteuerfinanzamt nicht mit dem Betriebsstättenfinanzamt überein.

 

Ohne jetzt eine lange Diskussion über das Verfahrensrecht führen zu wollen würde ich gern aus rein pragmatischen Gründen das Lohnsteuerfinanzamt in der ZMSD als Lohnsteuerfinanzamt anlegen, das geht ja auch bis zur Steuernummer, hier verhindert die Plausibilitätskontrolle die Eingabe der Steuernummer unter der die Lohnsteuer verwaltet wird.

 

Nun kenne ich nicht die Organisation der Finanzverwaltung in allen Bundesländern, aber für eine universelle Schriftguterstellung wäre es hilfreich, wenn die Plausibilisierung in diesen Fällen unterdrücken könnte, so brauchen nicht für alle Bundesländer eigene Vorlagen erstellt werden.

 

Es ist auch nicht arbeitserleichtern wenn jedesmal die Finanzamtsdaten in Schreiben oder Posteingängen von Hand geändert werden müssen. Wie soll denn die Erfassung eines LSt (irgendwie) Bescheides funktionieren wenn das FA LSt einen Bescheid erlässt und es in PFB nicht einzutragen geht. Unter dem FA Betrieb? Das hat den Bescheid nicht erlassen. Passt nicht.

 

Könnte sich DATEV einmal zu diesem Thema äußern?

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
einmalnoch
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Hat niemand eine Idee?

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einmalnoch
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Damit jetzt keiner der Würgaroundproduzenten auf die Idee kommt, eine Vorlage auf Basis der Institution "Finanzamt" zu produzieren und diese Vorlage über die Institutionsverwaltung aufzufen, kommt hier gleich die Anmerkung, das dies in einen flüssigen Arbeitsablauf nicht einzufügen geht.

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einmalnoch
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Und gleich noch eine Frage hinterher:

 

Wie wäre eine derartige Konstellation in die elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden abzuwickeln? Ist das in der Praxis schon vorgekommen?

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

ich weiß nicht, wie dies in den anderen Bundesländern geregelt ist, aber in Hamburg sind -schon länger- zwei Finanzämter zentral für die Lohnsteuerbearbeitung zuständig.

 

Es bleibt aber bei der Steuernummer des Betriebes und die Übermittlung der Daten erfolgt weiterhin an das Betriebsfinanzamt, d.h. die Finanzamtsnummer bleibt unverändert.

 

Wir haben von dieser Umstellung zunächst gar nichts mitbekommen. Erst als eine LSt-Prüfungsanordnung vom LSt-Finanzamt kam, hatten wir uns gewundert und dies erst einmal hinterfragt.

 

Insoweit hat sich hier die Frage nach einem weiteren Finanzamt in der ZMSD bisher hier nicht gestellt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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einmalnoch
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In HH schon seit 2016 in SH seit Ende 2020 mit Fortfall der "alten" Zuständigkeiten bei KapGes. Daher wird das Thema interessant.

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Uwe_Lutz
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Okay, aktuell geben wir keine LSt-Anmeldung in SH ab. Aber das kann sich ja jederzeit ändern und dann werde ich das auch mal auf dem Schirm haben.

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einmalnoch
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**** Push ****

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letzte Antwort am 16.03.2021 15:34:44 von einmalnoch
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