Hallo zusammen, ich habe hier zwar viel zum Thema E-Rechnung gefunden, aber noch nicht direkt zur neuen Funktion des integrierten Leistungsnachweises. Wir bereiten gerade in EO-Comfort die Umstellung auf die E-Rechnung vor und stolpern darüber, dass der Leistungsnachweis bei der Druckvorschau:
a) nicht angesehen werden kann und
b) somit auch nicht ggfls. angepasst werden kann (Rechtschreibefehler o.ä.)
Habe ich da evtl. etwas übersehen? Da wir sehr viel nach Stunden abrechnen, ist der Leistungsnachweis ja ein zwingender Teil der Rechnung und sollte daher korrekt sein.
Wenn ich etwas übersehen habe würde ich mich über einen Ratschlag freuen, ansonsten schiebe ich das ganze wohl erst einmal auf Mitte 2025. 🙂
Viele Grüße
@H_Müller schrieb:
ansonsten schiebe ich das ganze wohl erst einmal auf Mitte 2025. 🙂
Mach das. Bei dem ganzen Theater hier ist der Aufwand der Einführung leider größer als der Nutzen am Ende.
@DATEV: gibt es hierzu eine aktuelle Information? Ich in der Wissensdatenbank und Community findet sich sonst keine zielgerichtetere Information bzgl. Vorschau und E-Rechnung.
Der Leistungsnachweis wird bei E-Rechnungen in der Rechnungsvorschau als eigene Registerkarte angezeigt.
Änderungen am Leistungsnachweis können nicht direkt in der Rechnungsvorschau vorgenommen werden. Sie sind ausschließlich innerhalb des jeweiligen Mandantenauftrags möglich.
Für den Mandanten wird der Leistungsnachweis zusammen mit der Rechnung als Anlage in der PDF-Datei bereitgestellt.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfedokument: E-Rechnungen – einrichten und versenden in Eigenorganisation comfort (Dok.-Nr. 1018463), Abschnitt 3.4 „Leistungsnachweis“.