Hallo,
eine Kanzlei wird an einen Nachfolger übergeben. Die Zustimmung der Mandantschaft bzgl. Übergabe der Daten und Akten, ist eingeholt. Jetzt besteht ja mit einigen Mandanten eine Lastschriftvereinbarung bezüglich der Gebührenrechnungen. Müssen diese auch wieder neu vereinbart werden oder sind diese mit der obigen Zustimmung auch schon abgedeckt? Bin mir nicht ganz sicher. Ich würde fast sagen, man muss dies neu vereinbaren, da es ja eine neue Gläubiger-Identifikationsnummer gibt.
Danke.
Hallo, ja so sind wir auch vorgegangen. Alles neu, SEPA, Vollmachten usw.