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E-Rechnung und Rechnungsformular

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letzte Antwort am 07.02.2025 09:21:59 von blacky1973
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stbak
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir arbeiten mit EO comfort. Ich hab nun bei einem Mandanten testweise eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format erstellt. 

Hierbei stören mich ein paar Punkte ganz massiv:

 

1. Rechnungsformular: Die generierte pdf-Rechnung sieht -vorsichtig ausgedrückt- nicht schön aus. Wenn ich die Beiträge in der Community richtig lese, dann ist das Standard-Rechnungsformular so eine Vorgabe des E-Rechnungsformates und kann nur sehr eingeschränkt individualisiert werden.

Was mich allerdings wundert: Die heute abgerufene DATEV-Rechnung für Januar sieht ganz und gar nicht nach Standard-Rechnungsformular aus. Ganz im Gegenteil: Das Design der neuen Rechnung ist m.E. sehr ansprechend. 

Warum können wir Steuerberater kein individuelles ansprechendes Rechnungsformular (wie bisher) verwenden? Ich möchte, dass unsere Rechnungen einheitlich aussehen, egal ob ich mit einem Unternehmer oder mit einer Privatperson abrechne. Auch soll das neue Rechnungsformular vom Aufbau her (Briefkopf/Fußzeile etc.) ähnlich dem Briefpapier gestaltet sein, dass für die übrige Kanzleikorrespondenz verwendet wird. Irgendwie ist das doch auch unsere Visitenkarte.

Wir haben auch schon E-Rechnungen von Dritten erhalten. Auch da sah die Rechnung nicht nach einem Einheits-Standard aus.

Es muss doch möglich sein, dass der neue xml-Datensatz ins bestehende Formular integriert wird?!?

 

2. Angabe eines Ansprechpartner: Ist dieses Feld wirklich eine Pflichtangabe? In der DATEV-Rechnung für Januar hab ich diese Angabe nicht gefunden. Nur einen Verweis auf eine Internetseite.

Was nun? Hält sich DATEV selbst nicht an die Vorgaben oder wird uns nur Quatsch erzählt?

 

3. Versand über DATEV-Rechnungsplattform: Die bisher von Dritten empfangenen E-Rechnungen kamen jeweils von einer individuellen E-Mail-Adresse mit einer Domain des jeweiligen Geschäftspartners. Warum müssen wir hier zwingend den Versand über DATEV vornehmen? Offensichtlich ist der direkte Mailversand auch zulässig.

 

Hallo DATEV: Warum wird uns hier etwas aufgezwungen, was ganz offensichtlich nicht Vorgabe des Gesetzgebers ist? 

 

Vorerst werde ich die Umstellung auf die E-Rechnung für unsere Kanzlei zurückstellen und hoffe, dass DATEV hier noch kräftig nachbessert.

 

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt 🙂 

 

 

Einen schönen Feierabend an alle.

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 3
145 Mal angesehen

Hallo @stbak ,

 

Ihre aufgeworfenen Fragen sind bereits in anderen Beiträgen mehr als durchgekaut.

 

Antworten seitens der Datev sind nicht da oder unbefriedigend.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

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blacky1973
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
113 Mal angesehen

Ich kann mich dem nur anschließen. Nachdem ich eben auch die DATEV-Abrechnung 01/2025 bekommen habe ist klar, dass das auch anders gehen muss.

Ich selbst möchte auch bei meinem Design bleiben.

Aber wenn mein Mandant eine eRechnng haben möchte muss ich mich dieser ekelhaften unübersichtlichen Vorgabe der DATEV beugen.

Sehr schade. Andere Anbieter machen es da viel besser. 

 

 

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letzte Antwort am 07.02.2025 09:21:59 von blacky1973
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