Hallo zusammen,
wir arbeiten mit Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle & haben alle Mandanten nach DATEV Anleitung in den Stammdaten auf E-Rechnungen umgestellt.
Unterschieden natürlich nach E-Rechnung/E-Rechnung Service oder E-Rechnung/Unt.online/E-Rechnung Service.
Wenn ich jetzt eine Rechnung an Unternehmen Online weitergeben möchte kommt mir der Fehler #DK20160:
"Die Rechnung kann nicht druckreif gesetzt werden. Der Rechnung ist keine E-Mail-Adresse zugeordnet...."
Warum muss ich denn eine E-Mail Adresse hinterlegen, wenn die Daten doch direkt an Unt.online weitergegeben werden? Da der Mandant keine separate Info per Mail erhält, dass eine Rechnung für ihn bereit gestellt wurde ist das doch hinfällig oder nicht?
Wie ist das bei Euch? Hat mir hierzu jemand eine Info?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
aktuell ist die E-Mail (immer) ein Pflichtfeld bei der. Sie müssen die MRE aktivieren. Auch in Verbindung mit einer PEPPOL-ID muss wohl nicht zwingend eine E-Mail vorhanden sein. Wir werden prüfen, inwieweit wir hier programmtechnisch eine Änderung implementieren können.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG