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E-Rechnung: E-Rechnungs-Storno mit zweifelhaftem Text

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letzte Antwort am 16.01.2025 15:06:27 von StBAB1
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StBAB1
Aufsteiger
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Guten Tag,

ein Storno einer E-Gebührenrechnung

StBAB1_0-1736249629173.png

 

 

führt zu einer "Rechnungskorrektur", die einen zu erstattenden Betrag ausweist. 

StBAB1_1-1736249669190.png

 

StBAB1_2-1736249689850.png

 


Liebe Datev, das funktioniert nur einschränkt:

Ein Rechnungsstorno (=Aufhebung, Rückgängigmachung)

ist von einer Rechnungskorrektur (=Änderung, in der Regel bleibt es grundsätzlich bei der Leistungsberechnung)

zu unterscheiden.

 

Das fehlt hier komplett.

 

Die Unterstellung, dass die zu stornierende / zu ändernde Rechnung bereits gezahlt sei, fragwürdig.

 

Es muss beim Schlussbetrag "Stornobetrag" oder "Rechnungsänderung" stehen. 

 

Mfg. 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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145 Mal angesehen

Hallo,

 

habe ich aufgenommen.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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StBAB1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
86 Mal angesehen

Guten Tag Frau Schulz,

wann kommt das Hotfix dazu?

 

Mfg. 

2
letzte Antwort am 16.01.2025 15:06:27 von StBAB1
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