Ich frage mich, weshalb die Chance bei der Einführung der E-Rechnung nicht genutzt wurde, um auf der ersten Seite der E-Rechnung die für den Buchhalter wichtigen Angaben von mindestens "Nettobetrag, Steuerbetrag und -% und Gesamtsumme" aufzuführen? So hätte man während des Buchens eine schnelle (Über-)Prüfungsmöglichkeit.
Gerade bei unterschiedlichen Steuersätzen muss nun immer gescrollt werden. Die letzte Seite der E-Rechnung kann nicht mit der Taste "Ende" erreicht werden; denn mit "Ende" gelangt man auf die letzte PDF-Seite.
Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
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