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Blitzlicht: 11/2019 - Berufsträger...

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letzte Antwort am 24.10.2019 14:19:12 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Im Blitzlicht heißt es:

"Nur wenn Berufsträger persönlich an den praktischen Tätigkeiten in ausreichendem Umfang teilnehmen und ihnen den Stempel ihrer Persönlichkeit geben...................".

Im Beispiel geht es dann um einen Ingenieur. Ich kenne den Begriff "Berufsträger" aber nur im steuerberatenden Bereich und bei StB, Anwälten und Wirtschaftsprüfern und deren Sozien.

Wird dieser Begriff mittlerweile für alle Freiberufler verwendet oder können diese mit dem Begriff gar nichts anfangen?

steuerbär
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Die persönliche Prägung der Leistung durch einen Berufsträger gilt m.E. schon für alle Freiberufler und unterscheidet gerade die (hoch)geistige freiberufliche Tätigkeit vom Gewerbebetrieb.

Deshalb gibt es auch in anderen Bereichen schon immer Diskussionen und Rechtsprechung zur Abgrenzung von Freiberufler und Gewerbetreibenden, z.B. bei Ärzten die Mitwirkung des Chef oder ob Freiberuflichkeit beim Laborarzt noch gegeben ist, wenn er hundert Mitarbeiter hat, die täglich tausende von Untersuchungen erbringen, so dass er selbst nicht mehr der Leistung den "Stempel" aufbringen kann.

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Eisel,

ich verstehe die Eingangsfrage anders. Es geht nicht um die Folgen der Berufsträgereigenschaft, sondern darum, was ein Berufsträger überhaupt ist. Ein bisschen Stöbern war interessant, aber leider noch nicht ganz erfolgreich. Der Duden erläutert den Begriff z.B. nicht, auch Wikipedia ist schweigsam.

Ich vermute, dass der Ingenieur nicht damit gemeint ist. Es scheint eher eine besondere Gruppe im Bereich der Freiberufler gemeint zu sein. Vielleicht ist die öffentliche Verleihung der Berufsbezeichnung das Kriterium, was bei Notaren, WP oder StB zutrifft, aber nicht bei jedem Ingenieur (Ausnahme der öffentlich bestellte Sachverständige).

Gruß aus Köln

Jupp Schmitz

Gelöschter Nutzer
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Genau, Herr Schmitz. Es geht hier nicht um die rechtliche Fragestellung, sondern darum, ob unsere Mandanten (an die wir das Blitzlicht weitergeben sollen) die Ausführungen der Redaktion überhaupt verstehen. Sicherlich wird dfas Ganze im Text relativiert, dennoch stehen Überschriften immer schon für das Eingangsverständnis. Daher die Frage, ob der Begriff "Berufsträger" von anderen Freiberuflern als denen im Steuer- und wirtschaftsberatenden Bereich überhaupt verstehen. Laut Google gibt es nur den Bezug zu genau diesen (Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe).

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steuerbär
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Also, wenn ich Google und den Begriff Berufsträger in Verbindung mit einzelnen Berufsbezeichnungen wie Arzt, Heilpraktiker oder Ingenieur eingebe, bekomme ich durchaus Ergebnisse, die darauf schließen lassen, dass "der Kopf" bei diesen Berufen auch als Berufsträger bezeichnet wird. Ich weiß nicht, ob es als Abgrenzungskriterium geeignet ist, aber die verkammerten Berufe haben so etwas wohl in der Regel.

Allerdings haben Sie sicher auch alle recht, dass nicht alle Freiberufler zugleich Berufsträger sind oder sich als solche angesprochen fühlen. Hier fällt mir z.B. der beratende Betriebswirt / Unternehmensberater ein.

Gelöschter Nutzer
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In rechtlichem Zusammenhang taucht dieser Begriff tatsächlich auch beim Arzt auf, hier stellt sich aber trotzdem die Frage ob er sich sprachlich selber bei diesem Wort wiederfindet. 

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letzte Antwort am 24.10.2019 14:19:12 von Gelöschter Nutzer
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