Muss die Steuerkanzlei mit 2 Angestellen einen Datenschutzbeauftragten bestellen / benennen? Darf es hier die Kanzleileitung / Inhaber nicht sein?
Die ab "9 Personen-Regel" interessiert mich primär nicht. Es gibt oft noch den genannten Passus: Verarbeitung besonders sensibler Daten wie Religion etc... Das trifft auf die Kanzlei zu. Dann soll ein richtiger DSB bestellt werden (es muss kein externer sein), also nicht der Inhaber/Leitung.
Aussage IHK Bielefeld: Jupp, auch die so kleine Kanzlei muss einen bestellen
Aussage Landesbeauftragte Datenschutz NRW: Kommt darauf an ob blah blah und wir in NRW sehen das so und so - woanders aber anders
Es muss doch möglich sein eine: Ja oder Nein Aussage zu treffen?!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die richtige Antwort lautet:
Kommt drauf an
Wenn Ihnen die Beantwortung Ihrer Frage unter den Nägeln brennt, sollten Sie in einem persönlichen Termine einen Anwalt hierzu befragen um eine rechtssichere Auskunft zu bekommen.
Lassen Sie die Frage doch durch die Berufsträger klären, ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht warum Sie sich darum kümmern. Eine falsche Entscheidung kann Ihnen doch nur haftungsproblematisch vor die Füße fallen. Wie wollen Sie eine hier gegebene Antwort zudem gegenüber Ihrem Auftraggeber erklären? "Habe ich aus dem DATEV-Forum" wird eine etwas wackelige Aussage sein.
Moin, moin,
das ist doch fast wie richtiges Steuerrecht. Irgendwas steht geschrieben (evtl. an einem Freitag Nachmittag verabschiedet?), die Parlamente wollten es so (wer von den Entscheidern mag die Sache verstanden haben?) und das Volk soll es ausbaden, wissen was gemeint ist. Niemand von öffentlichen Stellen wird sich aus dem sicheren Versteck hervorholen lassen, das müssen wir schon selbst entscheiden. Letztlich haften Steuerberater ja ohnehin und haben eine gute HV ;-(.
Sarkasmus aus: Interessieren würde es mich auch, nur glaube ich nicht an eine belastbare Aussage einer "zuständigen Person". Letztlich wird es sich über Jahre hinziehen und irgendein Gericht wird irgendwie entscheiden. Der Dumme bleibt der kleine Mann (StB) und auch den weiblichen Betroffenen wird es nicht besser gehen.
Auch glaube ich nicht, daß ein Rechtsanwalt sich endgültig erklären wird (und entsprechend die Haftung übernimmt). Ich denke nur an das jetzt schon drei Jahre anhaltende Gewürge zu den GoBD incl. VFD.
Aber es ist ja Weihnachtszeit und vielleicht hilft Wünschen ja doch und es gibt mal etwas Eindeutiges. Nach über 30 Jahren StB-Dasein glaube ich allerdings auch nicht mehr an den Weihnachtsmann.
In diesem Sinne eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht
WF
Dazu gibt es u.a. (auch) ein DATEV Seminar. Auch die Kammern bieten dazu entsprechende Seminar an (sogar kostenlos).
Die Landesbehörden in Niedersachsen und Bayern sind wohl lt. Dozentendarstellung federführend in Deutschland.
Vielleicht wenden Sie sich mit Ihrer Frage mal an diese Stellen. Ihre Forderung nach einem klarem "Ja" oder "Nein" als Antwort ist eben nicht so ganz unkompliziert. Zumal ja noch das Berufsrecht "oben" drüber steht.
Eine Auskunft der IHK? Nun ja. Lassen Sie sich das doch einfach schriftlich geben.
Dazu gibt es u.a. (auch) ein DATEV Seminar. Auch die Kammern bieten dazu entsprechende Seminar an (sogar kostenlos).
Dann könnte sich ja mal der entsprechende DATEV Mitarbeiter mal hierzu äußern oder der kostenlose Kammermitarbeiter .. obwohl kostenlos 😞
Immerhin war der Mensch der IHK, dem ich meine dumme Frage fernmündlich genauso gestellt habe ein Fachanwalt der IHK für genau diesen Bereich. Den Tipp "schriftlich" , werd ich versuchen - kostet mich nix - erwarte aber keine Antwort.
Aber Herr Dostal hat auch recht. Ich werde nie gegenüber einer Kanzlei eine Aussage treffen ob und wie diese, die Sache DSB angeht. Ist echt nicht mein Job.Trotzdem ich werde mich mit der Sache beschäftigen, denn es der Tag kommen wo ein externer DSB in einer Kunden-Kanzlei auftaucht und ich werde mich zum Teil mit diesem DSB auseinandersetzen müssen. Gerade bei technischen Umsetzung div. Dinge wird die Kanzlei-Leitung zu 100% auf mich verweisen.
Dann will ich nicht wie ein Voll-Depp dastehen und in Grundzügen wenigstens selber ansatzweise wissen wollen, was die Gesetzeslage vorschreibt. Ich will lediglich vorbereitet sein, dass Kanzlei / ich und der DSB die Sache gut,richtig und zügig über die Bühne bekommen. Nur darum geht es mir.
Am Ende sage ich immer fair-geht-vor, meine Kunden sollen nicht verarscht werden. Damit bin ich immer gut gefahren. Wenn ein externer DSB eins, zwei Wochen in einer Kanzlei rumlaufen muss, richtig Kosten verursacht dann bin ich lieber maximal vorbereitet und wir sehen zu,dieser Fall nicht eintrifft und wir zügig fertig werden.
Unterm Strich decken sich die Aussage IHK und andere Stellen am besten mit dem Artikel: https://www.scope-and-focus.com/datenschutzberatung/faq/datenschutz-grundverordnung-ds-gvo/pflicht-zur-benennung-eines-k…
Damit ist Thema auch schon für mich erledigt...
Übrigens wurde das Seminar bei der STB-Kammer in Köln durch einen Dozent von Scop-and-Focus durchgeführt. Klasse Sache. Auf den Punkt gebracht...
Moin, moin,
"konkret" na ja, aber etwas mehr Stoff zum Nachdenken bringt
Steuerberater spielen dort wohl keine wirkliche Rolle, eher schon Ärzte und RAe. Ich habe das Material selbst noch nicht durcharbeiten können, bin durch ein anderes Forum darauf aufmerksam gemacht worden.
Vielleicht könnten die Ausführungen unter 2.1.3 Anlaß dafür sein, anzunehmen, daß ein Einzelkämpfer Steuerberater mit seinen Mandantendaten einem Arzt und dessen Patientendaten gleichgestellt ist und dann keinen DSB benötigt (Dänische Staatsbahn oder doch eine Abkürzung für Daten-Schutz-Beauftragten?).
Wie gesagt "konkret" geht anders, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen und für Unterhaltung beim Weihnachtsmarkttreff hiesiger StB heute ist gesorgt.
Besinnliche Grüße
WF