Liebe Community,
ich mache eben einen Mtd.genutzten BeraterNr.übertrag unseres ehemaligen Mdt auf einen neuen Berater.
Anschließend hätte ich den Datenübertrag angestoßen.
ABER, ist dieser ggf. sogar hinfällig und wäre doppelt, wenn alle Daten des Mandanten unter dessen eigener Mandantengenutzten BeraterNr. im RZ gespeichert sind?
Ich wurde jetzt wach, da nach dem erstellten Mdt.genutzten BeraterNr.übertrag die folgende Meldung seitens DATEV kam:
"Liegen Daten des Mandanten auf einer Beraternummer der Kanzlei? Dann ist zusätzlich ein Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten zu erfassen."
Daher gehe ich davon aus, dass ich keinen weiteren Datenübertrag machen muss. Seht ihr das genauso?
Danke für ein kurzes "richtig" oder "falsch".
Liebe Grüße Iris
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das sehe ich auch so und war in der Vergangenheit bei uns auch so. Alle Leistungen, die Ihr auf der Mandantengenutzten Beraternummer gespeichert habt, gehen mit rüber.
@irisla schrieb:
Daher gehe ich davon aus, dass ich keinen weiteren Datenübertrag machen muss. Seht ihr das genauso?
Wenn die Daten unter der mandantengenutzten Beraternummer liegen, reicht ein Beraternummernübertrag aus.