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BeraterNummernübertrag / Datenübertrag Mandant

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letzte Antwort am 23.09.2024 12:11:45 von metalposaunist
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irisla
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
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Liebe Community, 

 

ich mache eben einen Mtd.genutzten BeraterNr.übertrag unseres ehemaligen Mdt auf einen neuen Berater. 

 

Anschließend hätte ich den Datenübertrag angestoßen. 

 

ABER, ist dieser ggf. sogar hinfällig und wäre doppelt, wenn alle Daten des Mandanten unter dessen eigener Mandantengenutzten BeraterNr. im RZ gespeichert sind?

 

Ich wurde jetzt wach, da nach dem erstellten Mdt.genutzten BeraterNr.übertrag die folgende Meldung seitens DATEV kam:

 

"Liegen Daten des Mandanten auf einer Beraternummer der Kanzlei? Dann ist zusätzlich ein Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten zu erfassen."

 

Daher gehe ich davon aus, dass ich keinen weiteren Datenübertrag machen muss. Seht ihr das genauso? 

 

Danke für ein kurzes "richtig" oder "falsch". 

 

Liebe Grüße Iris 

H_Müller
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Das sehe ich auch so und war in der Vergangenheit bei uns auch so. Alle Leistungen, die Ihr auf der Mandantengenutzten Beraternummer gespeichert habt, gehen mit rüber.

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 3
118 Mal angesehen

@irisla schrieb:

Daher gehe ich davon aus, dass ich keinen weiteren Datenübertrag machen muss. Seht ihr das genauso? 


Wenn die Daten unter der mandantengenutzten Beraternummer liegen, reicht ein Beraternummernübertrag aus.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 23.09.2024 12:11:45 von metalposaunist
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