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Bankverbindung bzw. Gläubiger-ID für SEPA-Einzug ändern

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letzte Antwort am 23.08.2023 08:55:42 von einmalnoch
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SoosyHH
Einsteiger
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Hallo,

 

nachdem wir uns von einer Bank getrennt haben müssen die Einzüge von der verbleibenden Bank erfolgen. 

 

Die Einzüge der alten Bank wurden über DATEV-Bordmittel abgewickelt. Die der 2. und verbleibenden Bank wurden per StarMoney abgewickelt.

 

Wie geht man nun am sinnvollsten vor um ALLE Einzüge über die „neue“ Bank und GläubigerID abwickeln möchte ?

 

Danke vorab

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Wenn Sie zukünftig weiterhin mit DATEV Lastschriften ziehe wollen, würde ich, sofern noch nicht geschehen, einfach die verbliebene Bankverbindung in DATEV anlegen (Stammdaten anlegen und Benutzer initialisieren) und diese Bankverbindung als „Hauptbank“ kennzeichnen.


Damit ist bei allen neuen Zahlungsvorschlägen die verbliebene Bankverbindung die Auftraggeberbankverbindung.

 

Für bereits generierte Zahlungsvorschläge kann die Änderung der Auftraggeberbank bereichsweise über das Kontextmenü (rechte Maustaste) in der Zahlungsvorschlagsliste durchgeführt werden.

 

Die Gläubiger-ID ist unternehmensbezogen und ändert sich nicht. 


 

 

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einmalnoch
Experte
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@SoosyHH 

 

Das, was @eliansawatzki geschrieben hat, ist fast richtig, es wurde nur die Pränotifikation außer Acht gelassen.

 

Ich gehe davon aus, das eine EO Lösung im Einsatz ist. In classic muss daher die eigene Bank in den Grundeinstellungen geändert werden. Damit ist zumindest sichergestellt, dass keine Einzüge für die alte Bank erstellt werden und eine Fehlermeldung generiert wird.

 

Bei "Dauerrechnungen" ohne Druck sind diese nur einzeln (!) aufzurufen und in den Einstellungen die neue Bank anbzugeben. Es erfolgt bei der nächsten Ausgabe der Rechnung ein einmaliger Druck -> Pränotifikation.

 

Ansonsten sollten die Daten zur Rechnungsschreibung auf Mandantenebene erfasst werden.

 

Es ändert sich weder die Einstellung zur GläubigerID (die bleibt und ist im Kanzleimandanten hinterlegt) noch die Mandatsreferenz (die ändert sich nur, wenn sich das Konto beim Mandanten ändert (und zwar nur weil DATEV das nicht anders verwalten kann)).

 

Die Pränotifikation ist ein empfindliches Etwas, so lange nicht gemeckert wird ist es gut, im Streit kann ein Jahr bei einem Fehler schon weh tun.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 23.08.2023 08:55:42 von einmalnoch
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