Hallo,
es gab zum 01.07.2025 ja eine Anpassung der Gebührentabellen. Wie handhabt ihr das bei den Rechnungen?
Bei Mandanten wo nach Gegenstandwert und bereits gezahlt abgerechnet wird müsste ja ab 07.2025 das 1. HJ nach alter Tabelle und das 2. HJ nach neuer gerechnet werden. Also ein enormer Rechenaufwand pro Rechnung.
Gibt es da einfachere Methoden?
VG
Ich habe meinen Mandanten mitgeteilt, dass alle Aufträge, die nach dem 30.06.2025 abgeschlossen werden, nach der neuen StbVV 2025 abgerechnet werden.
In den laufenden Aufträgen betrifft dies die FiBu und da diese ein monatlicher Auftrag ist, wurde schlicht "8" auf "9" umgestellt; GGW und Zehntel unverändert.
Zu "rechnen" gibt es da ja nichts . . . es sei denn, man erstellt eine Jahresrechnung unter Anrechnung der zwölf Teilbeträge.
Bei uns schon. Wir rechnen so ab:
Beispiel:
Monat Februar 2x 500,00€ = 1000 abzgl. 1 Monat = 500€
Ab 07 hätten wir dann bei gleichem GW und /10
Monat Juli 7x 600€ = 4200€ abzgl. 6 Monate 3000€ = 1200€
Das muss man einem Mandanten erstmal verkaufen.
Daher haben wir das letzte mal so gerechnet:
01-06 3000€ plus 07 mit 600€ = 3600€ abzgl. 6 Monate 3000€ = 600€ und somit war die Erhöhung nur die 100€.
Aber das für jeden Mandaten jeden Monat neu ist halt echt umständlich.