gab es nicht mal eine Funktion, dass aus der Einkommensteuer, die Bezeichnung des VuV-Objektes (also z.B. Hauptstraße 2) in die Auftragsverwaltung, präziser den Rechnungstext der Gebührenposition übernommen werden konnte?
Oder bilde ich mir das nur ein und man musste es schon immer händisch machen? Ich glaube das ging mal und ich finde es nicht mehr...
Ich denke auch, dass ich das schon mal gesehen hätte. Wird das nicht mit übergeben, wenn man die Gebührenpositionen an die Rechnung übergibt?
Bei uns wird die Bezeichnung aus der Anlage V mit übergeben (Str., PLZ, Ort)
Bin aber leider überfragt, wo man das einstellt.
Hallo,
die Lage des Grundstücks/der Eigentumswohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und der Ort) wird bei der Gegenstandswertübergabe an die Rechnungsschreibung mit übergeben. Die Daten hierfür müssen in der Einkommensteuer eingegeben sein. Nach der Übergabe der Gegenstandswerte finden Sie diese in der Rechnungsschreibung in der Gebührenposition im Reiter "Gebührendetails" bei "Objektbezeichnung".
Der Inhalt dieses Feldes wird im Standard auch mit auf dem Rechnungsformular ausgedruckt. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, dann könnte es sein, dass die Formel in Ihrem Formular geändert wurde.
Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation