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Anbindung DATEV-Rechnungsschreibung

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letzte Antwort am 10.03.2020 09:57:55 von Hilde_Will
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jjunker
Experte
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Hallo Community,

 

in Anlehnung an meinen Thread zur Kostenauswertung DUO nun ein Hilferuf bzgl. der DATEV Kostenkontrolle.

 

Laut "Hilfe" Datei der Rechnungsschreibung:

 

Zitat:

 

Grundsätze der Anbindung an die DATEV-Rechnungsschreibung

Sie haben die Möglichkeit, aus der DATEV-Rechnungsschreibung die für Sie angefallenen Kosten und Gegenstandswerte nach Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle zu übernehmen und dort weiterzuverarbeiten.

  • Übernahme als Kosten

    Die Kosten aus der DATEV-Rechnungsschreibung stehen Ihnen bei der Rechnungserstellung in der Registerkarte Kostenpositionen zur Verfügung. Sie werden außerdem in Deckungsbeitrags- und Kostenauswertungen berücksichtigt.

    Für eine Beraternummer werden immer alle Kosten übernommen, es können keine einzelnen Kosten ausgeschlossen werden.

  • Übernahme als Gegenstandswerte

    Sie können die Daten der DATEV-Rechnungsschreibung auch als Gegenstandswerte übernehmen, wenn die EDV-Kosten direkt an den Mandanten weiterberechnet werden sollen. Voraussetzung ist, dass den betroffenen DATEV-Artikeln in der Registerkarte Artikelgebühren bzw. den DATEV-Produkten in der Registerkarte Produktgebühren Gebühren zugeordnet wurden. Die Gegenstandswerte stehen Ihnen bei der Rechnungserstellung in der Registerkarte Gebührenpositionen zur Verfügung.

    Es können Gegenstandswerte für LOHN und für FIBU übernommen werden. In den Stammdaten zu den Mandanten können Sie mandantenspezifisch steuern, ob Gegenstandswerte zu LOHN und/oder FIBU oder keine Gegenstandswerte übernommen werden sollen.

    Die Einstellung dazu treffen Sie in der Mandantenverwaltung unter Rechnungsschreibung | Mandantengrundwerte in der Registerkarte DATEV-Kosten.

 

Ich verstehe den Abschnitt der Hilfedatei so, dass man die einzelnen Kostenpositionen der DATEV-Rechnung zwecks DB-Überwachung oder Weiterberechnung an den Mandanten direkt in die Rechnungsschreibung einsteuern kann. Sowohl für die Unterberaternummern als auch für die Mandantennummer. -->

 

Da dies in den Auswertungen der DATEV nicht möglich ist wundere ich mich zwar aber den Gedanken, dass man Kostenpositionen zwecks Weiterberechnung direkt bereitstellen kann finde ich nur logisch.

 

Hat jemand Erfahrungen damit?

 

Danke!

 

Rechnungsschreibung.PNG

 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
DATEV-Mitarbeiter
Hilde_Will
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

Der Hilfetext aus dem Programm Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle behandelt den Punkt DATEV-Kosten an die Rechnungsschreibung übertragen und weiterberechen. Im Infodokument 1031441 wird beschrieben, wie diese Programmverbindung eingerichtet wird. Im Dokument 1005646 wird  die Übertragung der DATEV-Kosten für Unterberaternummern und Unternehmen online in Eigenorganisation classic erläutert.

 

Viele Grüsse aus Nürnberg

 

Hilde Will

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letzte Antwort am 10.03.2020 09:57:55 von Hilde_Will
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