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Abrechnung mit einem Fixhonorar

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letzte Antwort am 01.10.2025 16:01:43 von VerenaWied
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Petra_Steyer
Beginner
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Nachricht 1 von 4
185 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

handhabt das jemand von Euch so? Zum Beispiel: der Mandant zahlt einen monatlichen fixen Betrag in Höhe von 1.000€, bestenfalls ziehen wir den Betrag zum 1. jeden Monats über SEPA ein und damit soll dann die laufende Buchhaltung, Lohn und JA/STE im Jahr abgedeckt werden. Gezahlt wird immer zum 01. des Monats und dann wird erst die Arbeit begonnen.

 

Handhabt man das vertraglich so, zieht also ohne Auftrag die 1.000€ mtl. ein und hat für jede Leistung weiterhin normale Aufträge? 

 

Kennt jemand diese Art Honorar abzurechnen? Es gibt ja den Fibu/Lohn-Abschlagsauftrag und JA-Vorschuss und STE Vorschuss usw., aber da hatte die DATEV uns bzgl. EO-Comfort damals schon von abgeraten. Warum ist uns nicht mehr bekannt.....

 

Hat jemand diesbezüglich Erfahrung? 

 

 

 

VerenaWied
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
158 Mal angesehen

Hi,

 

wir nutzen EO Comfort noch nicht so lange, haben aber auch so einen Fall.

 

Mandant bezahlt eine Pauschale für alles - Fibu, Lohn, JA etc. Wir haben dennoch Aufträge angelegt, weil die Mitarbeitenden ihre Zeiten ja erfassen müssen. Außerdem sieht man so auch sehr schön wie hoch die Kosten/Aufwände sind.

 

Eingezogen wird in der Regel kurz nach dem 10. mit den anderen Fibu-Rechnungen. Gearbeitet wird am Mandanten quasi immer, unabhängig vom Einzug (Hier wird auch an Mandanten gearbeitet, die die Rechnung nicht bezahlen).

 

Wir nutzen zum Einzug unseren Auftrag "Fibu monatlich. Pauschal". Alle anderen Aufträge werden manuell fakturiert, damit diese nicht extra eingezogen werden. Wir wollten jetzt nicht für einen Fall eine extra Auftragsvorlage anlegen und behelfen uns so. Der Mandant muss in diesem Fall eben ganzheitlich betrachtet werden, die Pauschale ist ja auch eine ganzheitliche.

Petra_Steyer
Beginner
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Nachricht 3 von 4
127 Mal angesehen

Das klingt ja schon mal super!! Danke

 

Rechnet ihr den dann am Ende nocheinmal ab und es ergibt sich dadurch ein Guthaben/Nachzahlung? 

VerenaWied
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
116 Mal angesehen

Nein, der Mandant zahlt tatschlich lediglich die Pauschale. 😅 Ist aber ja auch eigentlich der Sinn einer Pauschale oder? Sonst wäre es doch ein Abschlag?

Es ist in diesem Fall alles damit abgegolten. Ob die Pauschale ausreichend ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. 😉

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letzte Antwort am 01.10.2025 16:01:43 von VerenaWied
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