Hallo,
bei mir im Büro kam heute eine Frage auf bzgl. der korrekten Verschlagwortung von Steuerbescheiden mit Vorauszahlungen. Hierbei wurde die Textdarstellung kritisiert und die Frage gestellt, ob es sich bei einem z.B. Einkommensteuerbescheid 2023 mit Vorauszahlungen für 2025 um mehrere Verwaltungsakte handelt. Nämlich die Festsetzung der Einkommensteuernachzahlung 2023 und die Vorauszahlung der Einkommensteuer 2025 und ob man für einen Bescheid 2 Eingänge machen sollte. Ich soll den Knigge nutzen und das Ergänzungsfeld mit digital und VZ.
Wenn ich den Einkommensteuerbescheid 2023 verschlagwortet habe ist in der Beschreibung zu lesen Bescheid Einkommensteuer digital mit VZ 2023. Die Jahreszahl 2023 kommt ja aus der Maske und ist ein Pflichtfeld. Bietet DATEV eine Lösung hierzu? Vielleicht hatte ja schon mal jemand dieses Problem. Da ich die Maske beim Verschlagworten nicht ändern kann, bin ich hier etwas aufgeschmissen.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@ulrich70 schrieb:... und die Frage gestellt, ob es sich bei einem z.B. Einkommensteuerbescheid 2023 mit Vorauszahlungen für 2025 um mehrere Verwaltungsakte handelt. .... und ob man für einen Bescheid 2 Eingänge machen sollte.
Dann müsstet Ihr aber konsequent sein und den Anrechnungs-/Abrechnungsbescheid ebenfalls als Eingang erfassen.
@ulrich70 schrieb:.... Ich soll den Knigge nutzen und das Ergänzungsfeld mit digital und VZ ...
Worin liegt der tiefere Sinn in der Bezeichnung des Bescheids "digital" zu vermerken. Das wird sowieso künftig der Standard sein und kann über die Eingangsart erfasst werden (z.B. Brief, Persönliche Abgabe, Digital)
@ulrich70 schrieb:...
Wenn ich den Einkommensteuerbescheid 2023 verschlagwortet habe ist in der Beschreibung zu lesen Bescheid Einkommensteuer digital mit VZ 2023. Die Jahreszahl 2023 kommt ja aus der Maske und ist ein Pflichtfeld.
Warum nicht einfach als weiteres Jahr z.B. 2025 und 2026 erfassen "digital mit VZ" gar nicht verwenden, dann sieht das im DMS so aus:
Bescheid Einkommensteuer 2023,2025,2026
Wird so in unserer Kanzlei (und kenne ich auch von anderen Kollegen und Kanzleien) gehandhabt. Jeder der sich das ansieht weiß ganz genau:
a) Es ist der Bescheid für 2023
b) alle anderen Jahre betreffen festgesetzte Vorauszahlungen
Steht nur die Jahreszahl 2023, dann wurden mit diesem Bescheid keine Vorauszahlungen festgesetzt.
mfg
Das ist eine super Idee und die werde ich hier gleich mal präsentieren!!! Vielen Dank!