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Übermittlung aus Stammdaten an Transparenzregister

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letzte Antwort am 05.01.2022 15:55:23 von andrereissig
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GustavLiebig
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Im Angesicht des kommenden hohen Arbeitsaufwandes, für einen Großteil der Mandate das Transparenzregister zu befüllen, wünsche ich mir die Funktion, die in den Mandantenstammdaten im Register Geldwäschegesetz hinterlegten Daten an das Transparenzregister zu übermitteln.

 

Gerne so, wie es für die Vollmachtdatenbank schon vorhanden ist.

stkr002
Einsteiger
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Ich finde die Idee super! Ist schon eine Schnittstelle seitens DATEV in Arbeit?

andrereissig
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Ich glaube, die Frage ist hier an den Falschen gerichtet.

 

Das müssten Sie vermutlich eher die Bundesanzeiger Verlag GmbH fragen, denn was soll die DATEV programmieren, wenn das Registerportal erst gar keine Möglichkeit zur automatisierten Datenannahme bietet?

 

Es ja erst gar keine Schnittstelle vorhanden.

Live long and prosper!
GustavLiebig
Einsteiger
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@andrereissig 

Aber wenn man sich an jemanden richten sollte, dann doch wohl an die DATEV, die haben ja wohl beste Verhandlungsposition. Zumindest weit besser als meine. Als DATEV hat man wohl schon einen großen Schuh in der Tür.

andrereissig
Experte
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Ich glaube nicht, daß die DATEV hierfür Ressourcen freimachen wird (wenn man sich den aktuellen Allokationsfokus mal anschaut…), zumal die Eintragung ins Transparenzregister nicht vergleichbar ist mit anderen „Mitteilungen“, die wir über die DATEV an den übermitteln (EHUG/Offenlegung etc.).

 

Die Eintragung ins Transparenzregister ist ein umständlicher, mehrstufiger, fummeliger Prozess, der nie mit einer einzigen Übertragung erledigt ist und viele manuelle Eingriffe erfordert. (Berechtigungsnachweise, Ausweiskopien, etc.).

 

Außerdem ist ein Wesensmerkmal der Transparenzregistereintragung, daß Sie durch einen Berechtigten des einzutragenden Unternehmens zu erfolgen hat.

 

Außerdem kann eine Eintragung nicht einfach durch Übermittlung erfolgen, da man erstmal einen Account beim TR einrichten muss. Mit diesem Account kann man sich dann einloggen, um eine sogenannte „transparenzpflichtige Rechtseinheit“ anzulegen (der nächste manuelle Schritt).

 

Danach muss man in diese transparenzpflichtige Rechtseinheit hineingehen, um dann endlich wirtschaftlich Berechtigte anlegen zu können - also ein dreistufiges System.

 

Ich habe bereits Einträge für Mandanten vorgenommen und jede Eintragung mündet in schriftliche Rückfragen seitens des TR - und sei es nur, um eine Vollmacht anzufordern, die mich als Berechtigten ausweist, der Eintragungen zum betreffenden Unternehmen vornehmen darf.

 

Wie man die Schritte:

 

- Kundenaccount anlegen

- Im Account diverse Rechtseinheiten anlegen

- in den entsprechenden Rechtseinheiten diverse WB eintragen

- Nachweise hinzufügen

- Berechtigung zur Eintragung nachweisen

 

mit einer Schnittstelle darstellen will, kann ich mir nur schwer vorstellen. Außerdem führt das TR-Portal eine Echtzeitprüfung der Rechtseinheit mit dem Handelsregister und eventuell vorhanden Eintragungen durch, die bestätigt oder ausgewählt werden müssen - allein das wäre ein Prozess, der über eine Schnittstelle nur sehr schwer durchzuführen wäre.

 

Zumal Sie gar nicht alle heirfür erforderlichen Informationen in den Stammdaten vorliegen haben.

 

Dazu ist die TR-Eintragung kein wiederkehrender, sondern ein einmaliger Vorgang und ich kann mich in keinem DATEV-Programm an irgendeine Schnittstelle erinnern, die für einmalige Vorgänge programmiert wurde. 

 

Ausnahmen:

- Corona-Hilfen (sind nur simple Web-Formulare)

- Vollmachtsdatenbank (Daten werden nicht überprüft, sondern nur hinterlegt)

 

Zu guter letzt ist die TR-Eintragung nichts, wes spezifisch unseren Berufsstand betrifft. Wir haben damit eigentlich gar nichts am Hut - abgesehen von derEintargung unserer eigenen Gesellschaften.

 

Da hätte ich eher schon eine Rückmeldeschnittstelle für die Soforthilfe erwartet - aber TR?

 

Live long and prosper!
clblank
Einsteiger
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Gibt es denn eine Möglichkeit, die Daten, wenigstens teilweise, aus Datev in eine Excel-Liste oder ein Word-Dokument zu bekommen? Gibt es entsprechende Feldvorlage?

 

Sinnvoll wäre ein Anschreiben (Vorlage), mit dem die Mandanten um Bestätigung der Richtigkeit der Stammdaten und Auftragserteilung zur Veröffentlichung gefragt werden.

 

Wenn die Stammdaten ordentlich gepflegt sind, was man bei dieser Gelegenheit gleich überprüfen kann, sollte ja alles vorhanden sein:
Seit wann sind die Personen dieser Mitteilung wirtschaftlich Berechtigte?

Wirtschaftlich Berechtigte erfassen: Name/Geburtsdatum/Wohnort/Wohnsitzland/Staatsangehörigkeit

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andrereissig
Experte
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Da sich viele Beraterkolleginnen und -kollegen Gedanken zu dem Thema machen, hier mal ein - wie ich finde - wesentlicher Hinweis der StBK München:

 

Praxishinweis:

Die Beratung des Mandanten hinsichtlich der Frage, wer wirtschaftlich Berechtigter der Gesellschaft oder Rechtseinheit ist und ob eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister besteht, stellt eine nach dem Rechtsdienstleitungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar. Ob es sich hierbei um eine dem Steuerberater gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubte Nebenleistung handelt, ist bisher von der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden, sodass die Rechtslage unklar ist.

 

Es bestehen aber erhebliche Zweifel, dass eine solche Tätigkeit für Steuerberater eine zulässige Rechtsdienstleistung nach § 5 Abs. 1 RDG darstellt, da die Prüfung dieser Frage fundierte gesellschaftsrechtliche Kenntnisse voraussetzt und es sich somit nicht um eine bloße Nebenleistung handeln dürfte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tätigkeit über einen allgemeinen Hinweis auf die Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister hinausgeht und es sich um eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Beratung handelt.

 

Die bloße Übermittlung der Angabe des oder der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister durch den Steuerberater im Auftrag des Mandanten ist dagegen mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar, da es sich lediglich um ein tatsächliches Handeln und keine Rechtsdienstleistung handelt. Gleichwohl können sich aus einer solchen Tätigkeit nicht unerhebliche Haftungsgefahren ergeben (z. B. bei Übertragungsfehlern). Aus Haftungsgründen ist daher auch bei einer reinen Übermittlung der Angaben an das Transparenzregister Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte zuvor mit der Berufshaftpflichtversicherung geklärt werden, ob für diese Tätigkeit Versicherungsschutz besteht.

Quelle:

 

https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/de/aktuelles/fachnachrichten/archiv/juli_2021/geldw%C3%A4schegesetz_neue_entwicklungen_beim_transparenzregister/index_ger.html

 

 

Wir haben für uns entschieden, die Finger von dem Thema zu lassen, zumal die Eintragung selbst - wie bereits oben von mir beschrieben - eine Qual ist.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 05.01.2022 15:55:23 von andrereissig
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