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Änderungen Abschnitt 14.5 in UStAE Auswirkung Angabe des Leistungszeitraums

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letzte Antwort am 04.08.2022 12:07:20 von FlorianMeiers
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Borni
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Abschnitt 14.5 in UStAE wird wie folgt geändert:


  1. a) In Absatz 1 Satz 13 wird die Angabe „§ 26a Abs. 1 Nr. 1 UStG“ durch die Angabe
    „§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG“ ersetzt.
    b) In Absatz 15 Satz 1 wird im Klammerzusatz das Wort „und“ nach der Zitierung des
    BFH-Urteils vom 8. 10. 2008, V R 59/07, BStBl 2009 II S. 218, gestrichen.

  2. c) In Absatz 16 Satz 5 Nummer 4 wird nach Satz 5 folgender Satz 6 angefügt:
    „6 Eine Rechnung, die nur die Angabe einer Leistung „bis zum heutigen Tag“
    ohne Konkretisierung des Beginns des Leistungszeitraums enthält, erfüllt diese
    Voraussetzungen nicht (vgl. EuGH-Urteil vom 15. 9. 2016, C-516/14, Barlis 06).“

Gibt es hierzu schon Umsetzungsempfehlung für die Anpassungen in den Rechnungsvorlagen EO-Comfort, um Leistungszeiträume automatisiert angeben zu lassen (Platzhalter z.B. Start- und Enddatum der Aufwandserfassung)? Ist da etwas geplant oder ist das Problem noch nicht aufgeschlagen?

 

Guten Start ins neue Jahr.

 

Borni
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noch ein Nachtrag: Wie sieht es bei den digitalen ZugFerd-Rechnungen aus? 

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DATEV-Mitarbeiter
Oliver_Ruf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Borni,

 

Danke für ihren Hinweis auf die geänderte Rechtsprechung bei diesem Thema.
Um bei sonstige Leistungen, welche sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken, der Anforderung eines Start Datums zu erfüllen besteht in Eigenorganisation comfort die Möglichkeit der Druckanpassung vor dem Rechnungsdruck.
Das Ende Datum der Leistung wird hier bereits automatisch gefüllt, das Anfangsdatum kann manuell eingepflegt werden.
Bei entsprechender Verwendung eines Platzhalters auf dem Rechnungsformular wird dieser dann auf der Rechnung angedruckt.
Diese Platzhalter stehen sowohl als konkrete Datum (12.1.2022) als auch als Monatsangabe (Januar) zur Verfügung.

 

 

Grüße aus Nürnberg

 

Oliver Ruf

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Borni
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Hallo Herr Ruf,

wir haben es jetzt mit einem Platzhalter für das Anfangsdatum (erster Eintrag aus Beginn IST-Feld) bis Rechnungsdatum gelöst. Manuelle Eingriffe bei vielen tausend Rechnungen müssen wir wenn es geht vermeiden.

 

Mich würde trotzdem noch interessieren, wie Sie es in den Zugferd-Rechnungen lösen wollen?

Hier kann ich als Anwender doch gar nicht eingreifen, oder doch?

 

Grüße aus Friedrichsdorf

Jürgen Bornschein

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DATEV-Mitarbeiter
Oliver_Ruf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bornschein,

 

das Thema ZUGFeRD und E-Rechnung prüfen die Kollegen aktuell.
Sobald wir dazu etwas wissen, werden wir es hier sowie in unserem Neuerungendokument posten.

 

 

Grüße aus Nürnberg

 

Oliver Ruf

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DATEV-Mitarbeiter
FlorianMeiers
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bornschein,

 

mit den DATEV-Programmen 16.0 haben wir für die Rechnungsschreibungsprogramme der Eigenorganisation eine Möglichkeit umgesetzt den Leistungszeitraum auszugeben, ohne vorher aufwendig das Rechnungsmuster anpassen zu müssen.

 

Wird bei ZUGFeRD- oder X-Rechnungen in der Druckanpassung ein Leistungsdatum von eingegeben, wird der Leistungszeitraum auch auf der Rechnung ausgegeben.

 

Genaue Informationen entnehmen sie bitte dem Neuerungendokument.

Freundliche Grüße - Florian Meiers
DATEV eG
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letzte Antwort am 04.08.2022 12:07:20 von FlorianMeiers
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