Hallo,
scheinbar mit Riesenschritten geht die Digitalisierung voran und wir gehen gerne mit.
Zwischenzeitlich macht sich bei mir persönlich Verwirrung breit.
Zwischenzeitlich habe "MyDATEV" eingerichtet und führe schrittweise auch die Mandanten dorthin, die bereits eine Beraternummer haben, was reichlich genug sind und darüber hinaus wird dies bei neuen Mandanten auch eingeführt, wenn sich der Fall dafür lohnt.
Unter "MyDATEVprivat" ist wiederum "Meine Steuern". Für die ESt 2019 habe ich wiederum die Option in der Erklärung gewählt: "Bescheidbekanntgabe ausschließlich in elektronischer Form".
Soweit so gut und heute erhalte ich eine E-Mail von der FV:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben in die Bekanntgabe des oben bezeichneten Bescheids durch Bereitstellung zum elektronischen Abruf eingewilligt. Dieser Bescheid steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit. Bitte nutzen Sie hierfür das von Ihnen verwendete Steuerprogramm/-portal. Der Bescheid gilt am dritten Tag..."
Nachdem ich mich dann fast eine halbe Stunde durch die Dokumente gefrickelt habe, fand ich den Link auf die Plattform "Kommunikation Finanzverwaltung" und nach Rechtvergabe war auch mein ESt-Bescheid 2019 dort in gestochen scharfer Form in pdf mit 177kb für 10 Seiten zum Download angeboten. Wow !!!
Den Link natürlich in die Favoriten und die Leiste füllt sich langsam mit lauter online-Links für o.g. online Anwendungen der DATEV... UO, Vollmachtsdatenbank, MeineSteuern, MyDATEV, Komm.Finanzverwaltung, Lexinform...
1. Warum sind die ganzen Links nicht innerhalb des Arbeitsplatzes, wie Unternehmen online zu platzieren, damit diese direkt von dort aufgerufen werden können. Unter den kontextbezogenen Links kann zwar der Mandant für Meine Steuern registriert werden, aber ein Zugang ist nicht da.
Die Vollmachtsdatenbank erreicht man auch nur mit Umwegen oder über einen Favoriten.
2. Wäre es nicht möglich, eine "Drehscheibe" für alle Online-Anwendungen anzubieten (ggf. innerhalb MyDATEV) und je nach Rechtvergabe kann man dann von dort die einzelnen "Wolken" ansteuern. Vorteil: Man könnte gleich noch sehen, was alles gerade an Online-Anwendungen am Start ist. Ich denke dafür ist MyDatev mit seinen Unterpunkten doch auch gedacht oder ist einfach noch nicht fertig.
Es ist doch wirklich ein schlechter Witz, dass man einzelne Favoriten anlegen muss, um schneller Zugriff zu bekommen.
Das Dokument 9270301 muss man auch erstmal finden und der Link steht dann ganz verschämt unter 4.3.1 oder dass dieser auch in ESt verlinkt ist.
Insgesamt würde ich mir wünschen, dass das Portal MySteuern die Drehscheibe wird, aus der man alle Online-Zugriffe starten kann und nicht jede Anwendung selbst suchen muss. Ferner sollten diese ebenfalls unter Digitale Kommunikation oder sonst wo im Arbeitsplatz direkt mit dem Mandanten zu starten sein.
Vielleicht habe ich auch was übersehen, aber was ich sah: Ein wenig hier, ein wenig da, was anderes hier und wieder etwas dort, aber nichts strukturiert.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo deusex,
vielleicht ist der Dokumentenkorb für Sie besser geeignet 🤔:
Digitale Einkommensteuerbescheide in den Dokumentenkorb importieren
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
vielen Dank mal wieder für Ihren schnellen "Return".
Die Alternative über den Dokumentenkorb habe ich auch bereits im Visier und scheint ein probate Lösung zu sein; in Bezug auf Abruf, Ablage und Kontrolle derselben.
Jedenfalls der kürzere Weg von Zustellung zu Ablage. Muss ich mal genauer anschauen.
Jedenfalls wäre dennoch eine zentrale Drehscheibe zu den Online-Portalen kein Fehler. Die bereits abgerufenen ins Portal werden ja dann nicht mehr in den Dokumentenkorb abgerufen.
Wissen Sie zufällig, ob die abgerufenen Bescheide über den Dokuemtenkorb dennoch im Portal "Kommunikation Finanzverwaltung" ergänzt und aufbewahrt bleiben?
Dann wäre die Entscheidung pro Dokumentenkorb zunächst gefallen.
Hallo,
ja - zumindest bleiben die hier gespeichert. Das ist ja auch notwendig, wenn der Bescheid beispielsweise direkt im Steuerprogramm oder in der Geschäftsfeldübersicht Einkommensteuer aufgerufen werden soll. Hier "zieht" sich das Programm den Bescheid dann ja aus der Online-Anwendung.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Super, dann ausschließlich über den Dokumentenkorb und ggf. zur Übersicht dann ins Portal.
Vielen Dank nochmals für Ihre Tipps.
erledigt