Fall: ich habe den Beleg nicht als RABE Beleg gekennzeichnet , das Finanzamt möchte ihn sehen.
Wenn ich nun nach dem Senden der Steuererklärung diesen Beleg als Rabebeleg kennzeichne, gibt es dann nochmals die Möglichkeit diesen Beleg als Rabebeleg zu verschicken ? Oder muss ich dann über Belegnachreichung gehen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@zimmermann-brase schrieb:Oder muss ich dann über Belegnachreichung gehen ?
Das geht nur über die Belegnachreichung.