Moin,
ich möchte einem Mandanten eine Nachricht über MyDatev Nachrichten übermitteln.
Vor zwei Tagen habe ich diesem Mandanten schon einmal geschrieben. Nun sieht es so aus, als wenn ich eine neue Nachricht an ihn erst verfassen kann, wer auf meine ältere Nachricht reagiert hat.
Ist das wirklich so oder muss ich die bisherige Nachricht löschen, obwohl er sie vielleicht noch nicht gelesen hat?
Wenn ich keine weitere Nachricht vor einer Reaktion schreiben kann, dann ist die Nachrichtenfunktion nur sehr eingeschränkt nutzbar, oder?
Und wie findet der Mandant es, wenn ich zwischen Nachrichten und Mail wechsle?
Aber vielleicht gibt es ja eine Lösung, die ich noch nicht gefunden habe.
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@ingereimer schrieb:
Wenn ich keine weitere Nachricht vor einer Reaktion schreiben kann, dann ist die Nachrichtenfunktion nur sehr eingeschränkt nutzbar, oder?
Ist sie sowieso, weil:
@ingereimer schrieb:
Und wie findet der Mandant es, wenn ich zwischen Nachrichten und Mail wechsle?
Ich fände es nach außen hin: katastrophal und würde mir denken: Können die (mein StB) sich auch mal entscheiden? 🤔
Wir sind bei https://kanzlei.land mitunter als Kommunikationsmittel (weil es noch sehr viel mehr kann außer "chatten" 😍) geblieben.
Und wie findet der Mandant es, wenn ich zwischen Nachrichten und Mail wechsle?
Das kann Ihnen nur ihr Mandant beantworten. 😉
Ich als Mandant würde es nervig finden.
Das Problem saß in diesem Fall vor dem Bildschirm, ich habe die Zeile: Nachrichten verfassen mit der zartgrauen Rand nicht gesehen!
Problem gelöst!!! 🙂
Gerne berichten, wenn es im Einsatz ist, wie es bei den Mandanten ankommt und wenn ja, was es für Mandantentypen dann sind 😊.