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Abruf digitaler Bescheid - Unterberaternummer

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letzte Antwort am 10.08.2021 21:27:48 von metalposaunist
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Gerrit_Held
Beginner
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Nachricht 1 von 5
294 Mal angesehen

Liebe Community,

 

wir haben den digitalen Bescheidabruf in unserer Kanzlei eingerichtet.

 

Bei den Mandanten mit DATEV MeineSteuern nutzen wir nun eine mandantengenutzte Beraternummer, die entsprechend auch bei der Leistung angelegt wird.

 

Wir haben jetzt das Problem, dass die jeweilige Unterberaternummer in Post, Fristen und Bescheide und auch in der Rechteverwaltung online eingetragen werden muss, damit der Elster-Bescheidabgleich und der Abruf des digitalen Bescheides erfolgen kann.

 

Ist es möglich auch die Unterberaternummern zum Abruf automatisch freizuschalten oder müssen die Eintragungen jeweils manuell erfolgen?

 

Vielen Dank vorab.

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 5
287 Mal angesehen

Hallo,

 

einen Automatismus hierfür gibt es nicht.

 

Auf der anderen Seite gibt es aber auch keinen Grund, die Beraternummer in DATEV Einkommensteuer auf die mandantengenutzte Beraternummer zu ändern - hier kann die Kanzlei-Beraternummer beibehalten werden. 

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

Gerrit_Held
Beginner
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Nachricht 3 von 5
278 Mal angesehen

Hallo Herr Wielgoß,

 

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

 

Wir haben dies angefangen, um bei der Rechteverwaltung online auch mit den Unterberaternummern arbeiten zu können, genauso wie bei Unternehmen-Online. Oder macht das bei DATEV Meine Steuern keinen Sinn?
Dann hätten wir allerdings bei einem Einzelunternehmer einen Fall in Kanzlei-Rechnungswesen und DUO unter der Unterberaternummer laufen und im Einkommensteuerprogramm verwenden wir dann wiederum unsere Beraternummer?

 

Vielen Dank vorab.

 

Viele Grüße

Gerrit Held

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wielgoß
Experte
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Nachricht 4 von 5
272 Mal angesehen

Hallo Herr Held,

 

zumindest bei reinen ESt-Mandaten würde ich mir diesen Aufwand sparen.

 

Die im Rahmen des Registrierungsprozesses angelegte Mandanten-Beraternummer wird für die Rechteverwaltung und die Verwaltung der Zugangsmedien benötigt. Für das ESt-Programm muss diese Beraternummer aber nicht identisch sein.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 5 von 5
239 Mal angesehen

@Gerrit_Held schrieb:

Dann hätten wir allerdings bei einem Einzelunternehmer einen Fall in Kanzlei-Rechnungswesen und DUO unter der Unterberaternummer laufen und im Einkommensteuerprogramm verwenden wir dann wiederum unsere Beraternummer


Jap, so machen wir das im Zweifel auch bzw. bei allen Selbstbuchern. Das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist nur, dass die Lohn und REWE Leistung auf der gleichen Beraternummer läuft. Oder auch das ist ein altes Relikt aus vergangenen Zeiten aber ich meine, hier kann es dann z.B. mit der digitalen Personalakte Probleme geben. 

 

Ich hatte allerdings auch schon einen Fall, wo ich die myDATEV Mandantenregistrierung nicht starten konnte, weil die Beraternummer der Leistungen nicht einheitlich war. Ich kann aktuell aber nicht mehr sagen, woran sich DATEV genau gestört hat. Eigentlich nur möglich, dass es mehrere Steuerleistungen gab, die auch nicht alle unter der gleichen Beraternummer liefen (Est = Kanzleiberaternummer, KSt = mandantengenutzte Beraternummer als Beispiel). Lege meine Hände aber dafür aktuell nichts ins 🔥. Müsste ich nochmal exakt bei uns nachvollziehen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 10.08.2021 21:27:48 von metalposaunist
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