Hallo zusammen,
bei uns in der Kanzlei ist ein Thema bzgl. der kommenden Cloud Anwendung aufgekommen und zwar welche Variante die beste Lösung für später sein wird im Bereich Leistungen anlegen auf die Beraternummer oder auf die mandantengenutzte Beraternummer (mB)?! Hat hier jemand schon eine Antwort oder Idee?
Die zweite Frage wäre dann sollte es die mB sein, wie wird es dann mit einem Übertrag der Daten z.B. bei einem Steuerberaterwechsel sein? Wird hier alles Übertragen auch die Bescheidabgleiche, die Steuererklärungen und sonstiges oder kann man hier auch auswählen was man alles Übertragen möchte?
LG
Hallo @Sina_7 ,
die mandantengenutzte Beraternummer wird künftig offensichtlich mehr und mehr die Empfehlung - auch wenn dies in der Vergangenheit eher die Empfehlung für (mit Mittelsandfaktura..) selbst buchende Mandanten war.
Der Übertrag der Mandantennummer auf einen anderen Berater mit all den daran hängenden Verträgen und Daten ist möglich. Dafür existiert ein gesondertes Formular.
Aktuell wird dieses häufig zusätzlich zum Formular für den "regulären" Mandantendaten-Übertrag auf eine neue externe Beraternummer notwendig (um die Verträge und Zugangsmedien zu übertragen). Ein solcher Übertrag kann auch intern (auf mB der eigenen Kanzlei) erfolgen, was dem Umspeichern von RZ-Beständen entspricht.
Habe aber das Gefühl, dass Datev auch mehr und mehr empfiehlt die mB (finde ich ein schöne Abkürzung) zu nutzen. Also meine Empfehlung wäre bei Neumandanten mB.
Problem ist halt in den Bestandskanzleien, dass sich mit dieser Strategie häufig ein Mix ergibt. Das "Umspeichern" (neben den RZ auch der lokalen Bestände) von Bestandsmandanten zur Vereinheitlichung ist zwar möglich, es gibt dabei aber schon einige kleine Hürden und Risiken...
Auch bei uns, konnte ich noch nicht "durchsetzen", dass neue Mandanten grundsätzlich auf einer eigenen mB angelegt werden, die dafür zunächst zu erzeugen ist...
Viele Grüße