Liebe Community,
wir möchten die Mitarbeiterin eines anderen StB in unsere Mitgliedschaft zuordnen lassen.
Der andere StB muss seine Mitarbeiterin also in unsere Mitgliedschaft zuordnen.
Frage: beim Formular an der Stelle ZIELMITGLIEDSCHAFT - BeraterNr. - kommt hier unsere Kanzleiberater-Nr. tatsächlich rein? Oder die UnterberaterNr. des Mdt. auf den die Mitarbeiterin ja Zugriff bekommen soll.
Im Formular selbst steht "Kanzlei-BeraterNr." - im KlickTutorial steht: "Beraternummer des aufnehmenden DATEV-Mitglieds" - sind das wir als Kanzlei oder der Mdt. mit seiner mdt.genutzten UnterberaterNr.?
Weiß das jemand?
Ganz liebe Grüße Iris Schäfer
Die (Haupt-)Beraternummer des anderen Beraters. Funktioniert aber im Normalfall auch mit einer Unterberaternummer.
Danke, ich habe nur was gelesen, dass bei einer Anschaltung ans RZ das BeraterNr.kennwort erforderlich wird. Das möchte ich selbstverständlich für die Kanzlei nicht rausgeben. Für den Mandanten um den es geht mit seiner UnterberaterNr. hingegen ist das okay für mich. Hier hängt "nur" der Mandant dran, nicht aber unser Kanzleibestand aller Mandanten. ;o)
Daher wäre der Versuch die UnterberaterNr. anzugeben für mich in meiner Vorstellung "sicherer" - wenn das geht.