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Service und Sicherheitspauschale - Kosten für inaktive Mandanten

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letzte Antwort am 09.12.2024 14:08:00 von VerenaWied
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stbchrira
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

ich habe viele Mandanten, die ich nicht mehr betreue, da diese einfach nicht mehr mit mir zusammen arbeiten oder die zu einen anderen Steuerberater gewechselt sind.

 

Nun möchte ich die Service und Sicherheitspauschale nicht mehr zahlen.

 

Ich will aber meinen Pflichten wegen der Aufbewahrungsfrist nachkommen, und den Mandanten die Haftung übergeben.

 

Daher, bevor ich den Mandanten im RZ lösche, wie kann ich das sicher stellen? 

 

Archiv-DVD? Oder einfach ein Schreiben mit der Bitte der Bestätigung des Mandanten?

 

Wie kann man das lösen?

 

Vielen Dank.

AKW
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
394 Mal angesehen

Hallo @stbchrira ,

 

Die Archiv DVD gibt es nicht mehr. 

Den Download der Daten inklusive Belegbilder können Sie in MyDatev Bestandsmanagement 

https://apps.datev.de/mydata/ 

anstoßen. 

 

Diese Dateien können Sie dann Ihren ehemaligen Mandaten dann entweder per Cloud oder per CD/USB zukommen lassen. 

 

Sobald die Dateien heruntergeladen sind, können Sie den Bestand im RZ löschen lassen. 

 

Damit fällt dann die Pauschale weg. 

 

Wie die Daten an den Mandanten kommen müsste dann ggf. mit diesen abgestimmt werden. 

 

Grüße

 

AKW

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hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
342 Mal angesehen

Die Bestände kann man inaktiv setzen für einmal xxx EUR bzw. xxx EUR bei Belege Online. 

Nach § 66 Abs 1 können Sie den Mandanten eine Frist von 6 Monaten setzen um die Daten abzuholen, danach können Sie löschen.

 

Da die Archiv DVD wegfällt habe bin ich gerade dabei unsere Dokumentenvorlage für Ex-Mandanten anzupassen.

 

Der momentane Entwurf sieht wie folgt aus:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach Beendigung Ihres Steuermandates befinden sich für Ihre Betriebe in unserem Rechenzentrum noch Datenbestände, welche uns laufende Kosten verursachen. 

 

Wir möchten Sie daher auffordern uns mitzuteilen, auf welche Weise die Datenübernahme an Sie bzw. Ihren neuen Steuerberater erfolgen soll. Hierfür gewähren wir Ihnen eine Frist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 StBerG von 6 Monaten nach Zugang dieses Schreibens. Sollten wir innerhalb dieser Frist nichts von Ihnen oder Ihrem Steuerberater hierzu hören, sind wir befugt die Daten auf Ihr Risiko zu löschen

 

Für die Datenübernahme gibt es zwei Möglichkeiten: 

 

1) Falls Ihr Steuerberater Datev Anwender ist können die Daten per Datev Mandantenübertrag auf Ihren neuen Steuerberater übermittelt werden.

 

2) Die Daten können für Sie im DATEV Rechenzentrum für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gesichert werden. Dabei behalten Sie die Möglichkeit den vorgeschriebenen Zugriff für die Finanzverwaltung zu gewährleisten.

 

Unseren Aufwand und die Datev Standard Gebühr zzgl. USt pro Betrieb müssten Sie in Vorkasse an uns zahlen.

 

Die Netto-Kosten pro Buchführungsbestand betragen:

  • Datev Gebühr Sicherung Buchführungsdaten xxx EUR
  • Datev Gebühr Sicherung digitaler Belege Online xxx EUR
  • Sonstige Kosten xxx EUR

 

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

 

 

Preise entfernt - Infos zu den Preisen:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1070254
https://apps.datev.de/help-center/documents/1004824

 

VerenaWied
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
312 Mal angesehen

@AKW  schrieb:

Hallo @stbchrira ,

 

Die Archiv DVD gibt es nicht mehr. 

Den Download der Daten inklusive Belegbilder können Sie in MyDatev Bestandsmanagement 

https://apps.datev.de/mydata/ 

anstoßen. 

 


Hier gibt es allerdings kein "Leseprogramm" mehr. DATEV Rechnungswesen-Archiv ist auf dem Download nicht vorhanden. 

 

Sind die Mandanten zu einem "Nicht-DATEV-Steuerberater" gegangen?

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letzte Antwort am 09.12.2024 14:08:00 von VerenaWied
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