Hallo liebe Community,
ich bins wieder! 😊
Folgende Situation:
Wir bekommen ein neues Mandat. Die Fibu soll ab 2024/01 bei uns gemacht werden, der Lohn erst ab 03/2024. Das heißt, Januar und Februar wird noch beim Vorberater abgerechnet (ja, zum Jahreswechsel wäre es einfacher, aber so ist es nun mal 😅). Der Vorberater nutzt LODAS, wir auch. Insofern dürfte der Übertrag an sich ja kein Problem werden.
Nun die Frage:
Gibt das aber ein Problem, wenn wir den Buchführungs-, Jahresabschluss-, Steuer- etv. Bestand per 01.01.2024 bei uns einspielen und zwei Monate später den LODAS Bestand auf selbige Mandantennummer übertragen? Manchmal darf ja noch nichts angelegt bzw. im RZ gespeichert sein, aber trifft das auch auf eigentlich unterschiedliche Leistungen zu?
Hab in den einschlägigen DATEV Dokumenten nichts gefunden (oder hab es übersehen).
Vielen Dank im Voraus!
VG aus dem Sauerland,
Peter
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@PeterSelter schrieb:
aber trifft das auch auf eigentlich unterschiedliche Leistungen zu?
Nein, das geht problemlos und ist gängige Praxis, weil die FiBu sowieso fast immer 1M dem Lohn „hinkt“ und mit 1/11 sogar um 2M.
Man muss nur nach erfolgreicher Heirat sicherstellen, dass die Daten aus dem Lohn auch in der FiBu für den Zwischenzeitraum „sichtbar“ werden und die FiBu damit korrekt ist. Da muss man sich ggf. mit dem Vorberater abstimmen, damit keine falschen Daten ans FA gemeldet werden.