Liebe DATEV-Community,
ein Mandant möchte den Berater wechseln und die Daten zum Folgeberater über den Mandantenübertrag übermitteln.
Der Vorberater meint, dass er die Mandanten/FiBu/Lohndaten bis 2023 und Steuererklärung bis 2022 nicht übermitteln muss, weil er noch eine offene Forderung aus der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2023 gegenüber dem Mandanten habe. Der Mandant ist der Auffassung, dass er die erbrachte Leistung nicht beauftragt hat und dass die erbrachte Leistung unvollständig ist, weil der Steuerberater nicht alle erforderlichen Daten verarbeitet hatte.
Fragen:
1. Gibt es eine technischen Möglichkeit, alle Daten vom Vorberater zum Folgeberater zu bekommen, ohne dass der Vorberater zustimmen muss? Beide nutzen Datev.
2. Hat der Vorberater ein Zurückbehaltungsrecht für die verarbeiteten Daten / die erstellten Erklärungen, die der Mandant unstreitig bezahlt hat?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Alexander H
Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Logistik und Bereitstellung verschoben
@Alexander_H schrieb:1. Gibt es eine technischen Möglichkeit, alle Daten vom Vorberater zum Folgeberater zu bekommen, ohne dass der Vorberater zustimmen muss? Beide nutzen Datev.
Nein, niemals, never. Das macht DATEV nicht.
2. Hat der Vorberater ein Zurückbehaltungsrecht für die verarbeiteten Daten / die erstellten Erklärungen, die der Mandant unstreitig bezahlt hat?
Vielen Dank!
VG
Alexander H