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Datenübertrag mit UnterberaterNr. / Datenursprung

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letzte Antwort am 09.02.2024 11:38:27 von Cornelia_Büsing
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irisla
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Hallo Community, 

ich habe ein Verständnisproblem, kann mir jemand helfen?

 

Wir wollen einen Mdt übernehmen der eine eigene UnterberaterNr. hat und deren BeraterNr.übertrag ich bereits beantragt habe auf uns. 

 

Jetzt müssen noch die Daten vom vorherigen StB auf uns übertragen werden. Nun die Frage; 

 

Datenursprung - kommt hier die BeraterNr. des Vorberaters rein oder die des Mdt unter dessen UnterberaterNr. die Daten im RZ gespeichert sind?

 

Datenziel - kommt hier unsere BeraterNr. der übernehmenden Kanzlei rein oder die Mdt.genutzte BeraterNr.?

 

Der Datenbestand soll wie beim Vorberater weiterhin unter der Mdt.genutzten BeraterNr. laufen - daher bin ich unsicher beim korrekten füllen.

 

irisla_0-1706874556626.png

 

Danke für jeden Hinweis. 

 

Liebe Grüße Iris S.

metalposaunist
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@irisla schrieb:

kommt hier die BeraterNr. des Vorberaters rein oder die des Mdt unter dessen UnterberaterNr. die Daten im RZ gespeichert sind?


Meiner Meinung nach die Daten des Ordnungsbegriffes. Liegen die Daten unter der mandantengenutzten Beraternummer, ist das der Ursprung, weil unter der Kanzleiberaternummer nichts zu finden sein sollte und der Übertrag ins Leere läuft. Den Fall hatten wir erst im Oktober letzten Jahres. 

 


@irisla schrieb:

Datenziel - kommt hier unsere BeraterNr. der übernehmenden Kanzlei rein oder die Mdt.genutzte BeraterNr.?


Das kommt drauf an, wie Du das nutzen möchtest. Geht meiner Meinung nach beides. 

 

Ich hoffe, ich hab' jetzt keinen 💩 erzählt. Denn dann habe ich das System DATEV immer noch nicht verstanden 😂

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
irisla
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DAnke mal, dann frage ich wohl doch beim StB nochmal nach unter welchem Ordnungsbegriff im RZ gespeichert ist. 

 

DANKEschön.

metalposaunist
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@irisla schrieb:

dann frage ich wohl doch beim StB nochmal nach unter welchem Ordnungsbegriff im RZ gespeichert ist. 


Deshalb frage ich nicht an; sondern dann soll der andere Berater abgeben. Der muss ja einen Plan haben, wie es eingerichtet ist 😉. Was man nicht weiß, kann man nicht anfragen bei DATEV. Daher den Spieß umdrehen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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irisla
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so einfach kann ich es mir nicht machen, den Datenursprung muss ich ja angeben - also bin ich wieder bei der Frage - kommt hier die BeraterNr. des Vorberaters oder die Mdt.genutzte BeraterNr. rein?

 

Mir ist klar, dass es logischerweise die Nr. sein sollte unter der die Daten im RZ gespeichert sind, aber da mir diese Info fehlt muss ich wohl nachfragen. 

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metalposaunist
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@irisla schrieb:

so einfach kann ich es mir nicht machen


Klar. Ich schreibe dem anderen Berater in dem Fall immer eine freundliche E-Mail: Bitte geben Sie die Daten ab; hier unsere Beraternummer; nutzen Sie gern meine E-Mail Adresse und wenn es eine mandantengenutzte Beraternummer gibt: Geben Sie die auch gleich her (wobei ich verwaltungstechnisch mit mM hier tatsächlich wieder lieber anfordere) und denken Sie dran: Schicken Sie bitte erst nochmal alle Daten ins RZ, bevor Sie den LAO eintüten. 

 

Mehr Service kann man nicht leisten, um anschließende Katastrophen zu vermeiden, die dann trotzdem passieren, wenn man Steuerdaten bekommen soll aber DATEV dann schreibt: da war nichts im RZ. Dann schreibt man dem Berater nochmal: nichts mitgekommen - bitte erstmal ins RZ sichern. Vielen Dankeschön!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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DATEV-Mitarbeiter
Cornelia_Büsing
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo irisla,

 

wir entnehmen Ihrem Beitrag, dass die Daten des Mandanten durch den abgebenden Berater unter der mandantengenutzten Beraternummer im Rechenzentrum gespeichert wurden, daher haben Sie den Auftrag zur Übertragung dieser mandantengenutzten Beraternummer absolut korrekt beauftragt. Damit werden alle unter der mandantengenutzten Beraternummer geführten Programme, Zugangsmedien und im Rechenzentrum gespeicherten Daten automatisch in Ihre Mitgliedschaft mit übertragen.

Ausgehend von Ihrer Beschreibung, dass alle Daten bereits unter der mandantengenutzten Beraternummer sind, benötigen Sie keinen Mandantendatenübertrag.

 

Ein zusätzlicher Mandantendatenübertrag ist nur notwendig, wenn die Mandantendaten ausschließlich oder teilweise unter der abgebenden kanzleigenutzten Beraternummer im Rechenzentrum gespeichert sind. Der Datenursprung ist dann die abgebenden kanzleigenutzten Beraternummer.

 

Sollte sich der Fall doch anders darstellen, teilen Sie uns das bitte mit.

 

Vielen Dank und schönes Wochenende.

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letzte Antwort am 09.02.2024 11:38:27 von Cornelia_Büsing
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