Hallo Community,
zur Anlage einer Person wird die Mail Adresse nicht als Pflichtangabe gekennzeichnet. Um dann aber Bestellen zu können muss man der Person doch wieder eine Mail-Adresse zu ordnen.
@Gelöschter Nutzer Steht da eine Logik hinter die sich mir entzieht oder ist das tatsächlich einfach übersehen worden?
Sehr geehrte(r) jjunker,
beim Bestellen wird bei einer Person nur dann eine E-Mail-Adresse zwingend verlangt, wenn zur korrekten Auftragsausführung eine E-Mail-Adresse notwendig ist. Beispielsweise bei der Bestellung einer SmartCard oder eines Info-Service.
Wenn Sie eine Person außerhalb des Bestell-Prozesses anlegen, ist die E-Mail-Angabe keine Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Oliver Bader