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DATEV SHOP fehlender Stern Pflichtangabe?

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letzte Antwort am 14.02.2020 12:25:56 von Oliver_Bader
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jjunker
Allwissender
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Hallo Community,

 

zur Anlage einer Person wird die Mail Adresse nicht als Pflichtangabe gekennzeichnet. Um dann aber Bestellen zu können muss man der Person doch wieder eine Mail-Adresse zu ordnen.

 @Gelöschter Nutzer Steht da eine Logik hinter die sich mir entzieht oder ist das tatsächlich einfach übersehen worden?

 

Bestellmaske.PNG

 

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
DATEV-Mitarbeiter
Oliver_Bader
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
153 Mal angesehen

Sehr geehrte(r) jjunker,

 

beim Bestellen wird bei einer Person nur dann eine E-Mail-Adresse zwingend verlangt, wenn zur korrekten Auftragsausführung eine E-Mail-Adresse notwendig ist. Beispielsweise bei der Bestellung einer SmartCard oder eines Info-Service. 

 

Wenn Sie eine Person außerhalb des Bestell-Prozesses anlegen, ist die E-Mail-Angabe keine Pflicht. 

 

Mit freundlichen Grüßen

DATEV eG

Oliver Bader

 

 

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letzte Antwort am 14.02.2020 12:25:56 von Oliver_Bader
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