Hallo zusammen,
die Überschrift fasst es denke ich mal schon ziemlich gut zusammen.
Folgendes Beispiel:
Mandant hat mehrere Unternehmen bei zwei Steuerberatern. Klassischer Fall für die Zuordnung einer Person in andere Mitgliedschaft. Zusätzlich hat der Mandant einen DATEV-Benutzer, welcher bereits zugeordnet und administriert ist. Es funktioniert alles ohne Probleme.
StB 1 hat den DATEV-Benutzer angelegt und zu StB 2 wurde der Mandant zugeordnet.
Was geschieht nun, wenn nach der Zuordnung von StB 1 eine SmartCard bestellt wird?
(EDIT: Die SmartCard wird natürlich von StB 1 bestellt, nicht von StB 2, denn das würde nicht funktionieren)
Taucht diese automatisch auch bei StB 2 auf oder muss hier nochmals eine Zuordnung gemacht werden?
Da ich so einen Fall bisher noch nicht hatte und dadurch auch keine Erfahrungswerte dazu habe, wäre ich über eine Antwort dankbar. Nach meiner Logik (Person als Rechteträger) müsste die bestellte SmartCard mit Bestellung automatisch zum anderen StB durchgereicht werden, aber bevor ich nun dem Mandanten etwas erkläre, das sich nachher als falsch herausstellt, würde ich gern Gewissheit haben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dann soll DATEV diese schicke Frage mit Antwort auch gleich hier mit aufnehmen: Zuordnung für ein anderes DATEV-Mitglied oder DATEV Solution Partner auf Daten im Rechenzentrum beauftragen
Ich teile aber deine Logik. Bin mir nur unsicher, ob unser beiden Logik auch der DATEV Logik ist. Denn Personen als Rechteträger haben es in die Belegfreigabe online auch noch nicht geschafft.
@metalposaunist schrieb:
Ich teile aber deine Logik. Bin mir nur unsicher, ob unser beiden Logik auch der DATEV Logik ist. Denn
Danke fürs Teilen meiner Logik. Ich bin auf die Lösung sehr gespannt.
Hierzu habe ich ein Update aus einem Servicekontakt erhalten:
Das später bestellte Zugangsmedium befindet sich automatisch auch in der anderen Mitgliedschaft.
@metalposaunist falls für dich interessant 😉
Danke fürs Teilen 👍! War der SK kostenlos oder wollen wir halbe-halbe machen? Hast Du PayPal? Dann schick' mal eben den QR-Code zum bezahlen 😎.
Kein Problem, immer gern! Servicekontakt geht auf mich 😉
Praktischerweise hab ich auch einen Praxisfall, mit dem ich das jetzt einmal durchspielen und in Verbindung mit dem Mandanten testen kann 🙂