04.02.2025 14:23
Liebe DATEV,
folgendes ist passiert:
Ein Mandant schickte mir zwei Rechnungen die ich zur Zahlung vorbereiten soll, allerdings jeweils ohne eine Position auf beiden Rechnungen. Einige Tage später wurden diese Rechnungen vom Mandanten aus Versehen kommentarlos in Unternehmen Online hochgeladen (wie alle "normalen" Rechnungen bei denen es nichts weiter zu beachten gibt).
Glücklicherweise erinnerte ich mich aber an diesen Fall und löschte die Dubletten. Wenn ich ich das richtig verstanden habe, hätte die Dublettenprüfung hier nicht gegriffen, da zwar Rechnungsnummer (und Datum) identisch waren, nicht aber der Betrag.
Meine Bitte wäre, uns zu ermöglichen die Dublettenprüfung bei Mandanten individuell zu konfigurieren. Bei besagtem Mandanten arbeite ich beispielsweise mit einem eigenen Konto für jeden Lieferanten, dieselbe Rechnungsnummer bei demselben Lieferanten sollte dann bereits zu einem Hinweis führen, ehrlich würde ich am liebsten einen Hinweis bekommen, wenn derselbe Lieferant zwei Rechnungen zu demselben Datum hat.
Einheitliche Regeln für die Dublettenprüfung sind meiner Meinung nach nicht sinnvoll, Mandanten unterscheiden sich extrem in Anzahl der Rechnungen, Gründlichkeit etc., und damit auch darin, wie die Buchhaltung am effektivsten gestaltet wird (eigene Konten für jeden Lieferanten wäre ein unnötiger Mehrwaufwand bei anderen Mandanten). Daher wäre es meiner Meinung nach am besten, wenn die Dubletttenprüfung anpassbar wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
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