25.04.2023 06:49 zuletzt bearbeitet am 25.04.2023 06:50
Beim Beleg- Upload per email kann es immer wieder passieren, daß die verwendete E-Mail- Absender- Adresse in UO unbekannt ist oder einfach die Freischaltung fehlt und damit die Belege nicht nach UO transferiert werden. Auch andere Gründe wären denkbar.
Ich halte es eigentlich für Selbstverständlich, daß in diesem Fall der Absender eine Rückmeldung erhält, mit der Information, daß die Email mit dem Beleg abgewiesen wurde und vielleicht auch mit einer für den Anwender verständlichen Begründung.
Es ist als Kanzlei zu lästig, wenn der Mandant meint alle Belege korrekt ins RZ gesendet zu haben, aber leider durch eine Änderung seiner Email- Einstellungen alle Belege im Land der verlorenen Bits und Bytes verglüht sind und kein Mensch nachvollziehen kann, welche Belege jetzt erledigt sind, und welche nicht.
Gerade beim "ersetzenden Scannen" ist eine Meldung, daß ein Beleg abgewiesen wurde ein absolutes MUSS.
Danke für die Umsetzung.
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