23.12.2020 19:23
Ich wünsche mir gezielte Maßnahmen bzw. Einstellungsmöglichkeiten im Falle einer (un)geplanten Prüfung durch die Finanzämter oder Zoll.
Selbst wenn die Beamten in der EDV geschult werden finde ich es dennoch (grob) fahrlässig den Prüfer mit dem Zugangsmedium des Mandanten in DUO nach Unterlagen zu suchen. Gewisse Berufe unterliegen zusätzlich der Pflicht gewisse Daten geheim zu halten (Apotheker, Ärzte,......) Eine Möglichkeit Belegdaten zu schwärzen wie in Rechnungswesen oder der eigenen Berufssoftware gibt es nicht.
Auch extra einen Zugang für Prüfer bereit zu halten oder „spontan“ einzurichten ist nicht immer möglich.
Möglichkeit 1: Es gibt die eingebaute Funktion durch ein Kennwort einen Prüferzugang selbstständig mit nur lesenden Rechten anzulegen. Keine Bestellung nötig und kann auch automatisch nach einer gewissen Zeit automatisch wieder deaktiviert werden.
Gibt es ja in ähnlicher Form bei andern in Form eines Techniker oder Steuerberaterzuganges.
Möglichkeit 2: Eine Exportfunktion der verknüpften Belege mit den Rechnungswesen-Daten zum DOWNLOAD! Keine Bestellung einer Archiv-DVD die zwei Tage unterwegs ist.
Möglichkeit 3: Eine mit dem Finanzamt zusammengestückelte Schnittstelle die Daten über die Rechenzentren auszutauschen. Keine DVD, Kein USB-Stick, kein Datenschutzrisiko wenn die Post unterwegs verloren geht. Vergleichbar mit der euBP der Rentenversicherung.
23.12.2020 22:12
Mein Favorit ist die Möglichkeit 2.
25.12.2020 12:40
Ich stimme eher für Möglichkeit 3.
die aktuelle Vorgehensweise der Finanzverwaltung bei BP ist ein hervorragendes Beispiel für eine "Pseudo-Digitalisierung": Die GoBD-Daten werden aus dem Rechnungswesen erzeugt, auf einen USB-Stick exportiert und dann per Briefpost an das Finanzamt geschickt. Nach Abschluss der Prüfung schickt das Finanzamt den Stick per Briefpost wieder zurück.
Eigentlich müsste man doch Kommunikation mit dem Finanzamt auch dafür nutzen können, dass die erforderlichen Daten sozusagen als Beleg an die sonstige Nachricht angehängt und an das Finanzamt übermittelt werden (z. B. die Daten als "Beleg" an eine sonstige Nachricht anheften). Das umständliche hin- und her-schicken erübrigt sich.
25.12.2020 13:56
Immerhin kriegen sie den Stick zurück!
Wir laufen da nicht mehr hinterher.