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DUO Belege: Fälligkeitsdatum immer nach KREWE übergeben

Umgesetzt
letzte Antwort am 16.01.2023 09:19:56 von Nina_Naßler
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florianbauer
Einsteiger
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Als Steuerberater möchte ich die Fälligkeitsdaten bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen immer zB im Belegfeld 2 nach KREWE mitübergeben (auch bei Lastschriften) um damit folgenden Nutzen zu erzielen:

-Qualitätsbuchführung ohne manuelles Nacharbeiten in KREWE
-Liquiditätsplanung und damit betriebswirtschaftliche Beratung effizient ermöglichen

 

Aktuell werden bei Lastschriften sowohl bei Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen keine Fälligkeitsdaten nach KREWE übergeben. Es ist demnach erforderlich jeden Beleg der in DUO bereits vollständig bearbeitet wurde oder aus einem Fremdsystem übernommen wurde, nochmal in KREWE zu bearbeiten um die korrekte Fälligkeit abzubilden.

 

Technisch ist die Umsetzung scheinbar einfach möglich, da dies kurzeitig mit dem update im Frühjahr 2019 möglich war; Vorschlag an die DATEV: Einstellung in den Stammdaten, ob die Übergabe erfolgt oder nicht; 

 

Vielen Dank im Voraus

Status: Umgesetzt
3 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @florianbauer

Wenn Sie in Belege online (Bearbeitungsform Erweitert) eine Zahlungsbedingung erfassen, wird beim Bereitstellen der Daten für das DATEV-Rechnungswesen-Programm immer die Netto-Fälligkeit aus der Zahlungsbedingung in das Belegfeld 2 übernommen. Näheres dazu finden Sie hier:  Erfassen der Zahlungsbedingung und Zahlungsdaten in Belege online (Erweitert) und Auswirkung auf das DATEV-Rechnungswesen-Programm 

 

Bezieht sich Ihr Wunsch auf Erweitert?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Nina Naßler

 

florianbauer
Einsteiger
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Hallo Frau Haßler, 

danke für die Rückmeldung. Meine Frage bezog sich auf erweitert und Sie beschreiben die Umsetzung meines Wunsches. Insofern können Sie den Status auf umgesetzt ändern. Danke VG Florian Bauer

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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