Unser Mandant fragte, ob es möglich ist einen versehentlich freigegebenen Beleg wieder in Klärung zu setzen. Das wäre toll, wenn dies in Zukunft möglich wäre.
Anm. DATEV am 13.02.24: Titel geändert
01.02.2024 11:07
Zukunft ist ein zeitbasierter aber sehr dehnbarer Begriff. Kurz: Wenn man im Zweifel Monate oder gar Jahre warten kann, dann bestimmt. Wenn das eine Kernanforderung ist, weil man sich damit doppelte Arbeit oder Mehrarbeit ersparen kann, ist die Belegfreigabe vielleicht nicht das passende Tool für den Mandanten.
13.02.2024 11:59
Hallo @AH42, danke für den Wunsch 🙂
Mir sind ein paar Fragen dazu gekommen und würde mich über eine Antwort freuen:
Danke und Grüße
Nina Naßler
22.02.2024 16:31
Nach Rücksprache mit unserem Mandanten kann ich Ihnen mitteilen:
-wenn man die Möglichkeit hat, den Status innerhalb von 1-2 Stunden noch ändern zu können.
-die Sichtbarkeit ist relativ egal...
26.02.2024 16:12
@AH42 schrieb:
Nach Rücksprache mit unserem Mandanten kann ich Ihnen mitteilen:
-wenn man die Möglichkeit hat, den Status innerhalb von 1-2 Stunden noch ändern zu können.
-die Sichtbarkeit ist relativ egal...
Danke für die Rückmeldung! 👍 Aktuell haben wir diese Möglichkeit erst mal nicht angedacht. Ich lasse die Idee aber gerne weiterhin offen zum Voten und Diskutieren.