05.06.2020 10:22
Unsere Mandanten haben durchaus das Bedürfnis, auch nach über 180 Tagen (sagen wir besser 6 Monaten, klingt zeitnaher) nochmal Auswertungen aufzurufen, die älter als 6 Monate sind.
In der Fibu (BWA, Opos, Kontoblatt etc.) klappt das wunderbar.
In der Kostenrechnung leider nicht (ich hoffe das wird jetzt nicht gleich als themenfremd abgewiesen...).
Mit der Passage im Dokument 1070275 sind wir jedoch nicht einverstanden:
-> Wir wollen in UO keine Auswertungen, die sich nach xx Tagen von selbst löschen!
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
15.03.2022 12:59
Hallo @Nina_Naßler,
im aktuellen Stand des von mir verlinkten Dokuments oben finde ich die 180-Tage-Aussage nicht mehr.
Wurde das jetzt geändert, so dass dieser Wunsch auf "umgesetzt" geändert werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
25.03.2022 17:00 zuletzt bearbeitet am 25.03.2022 17:00
Hallo @marcohüwe,
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Das ist leider nicht mein Schwerpunktthema und ich musste mich für Rückfragen an meine Kollegen wenden.
Leider muss ich Ihre Frage mit nein beantworten😕 Die 180 Tage gelten noch immer... Warum die Info aus dem Dokument gefallen ist, weiß ich nicht. Die Kollegen sind informiert und werden das ggf. ergänzen.
In diesem Dokument Aktuelle Version von Auswertungen Rechnungswesen online können Sie alle aktuellen Änderungen nachlesen.
Ein schönes Wochenende!
Nina Naßler
25.03.2022 17:28
@Nina_Naßler schade, trotzdem danke für die Rückmeldung 👍- diese Einschränkung sollte aber ruhig wieder im Infodok genannt werden.
Und ein schönes Wochenende!