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Textvorlage Einholung Unterschrift zum Verzicht des Originalsteuerbescheides

Offen
letzte Antwort am 18.02.2021 15:17:01 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
Elsenbusch
Beginner
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Kurze Frage, wäre es möglich einen Textvorschlag seitens der Datev zu erhalten, den wir bereits jetzt den Mandanten übersenden können, dass diese auf den Orginalbescheid verzichten? 

 

Wenn endlich das Feature möglich ist, Steuerbescheide in Datev Meine Steuern hochzuladen bzw. betriebliche Steuerbescheide per Mail zu versenden, möchten wir vorher die Zustimmung der Mandantschaft haben, dass diese auf einen evtl. noch vorliegenden Orginalbescheid verzichten und diesen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes entweder vernichten sollen oder mit späteren Unterlagen übersenden. 

 

Zudem wäre es sinnvoll, wenn der Mandant in diesem Rahmen einmal bestätigt, welche Bescheidart an welche E-Mail Adresse gesendet werden soll. 

 

Ist hier so etwas bisher geplant? Bzw. wo kann ich diese Vorschläge finden? Es sollte ja nicht jede Kanzlei das Rad neu erfinden, im Prinzip braucht diese Zustimmung jeder Genosse, der digital den Workflow bearbeiten möchte

Status: Offen
4 Kommentare
Gelöschter Nutzer
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Interessante Frage.

Warum ist es denn aus Ihrer Sicht wichtig, dass der Mandant den Originalbescheid bekommt? Bzw., dass dieser per Unterschrift auf die Weiterleitung verzichtet? Geht es um rechtliche Fragen oder rein darum, dass der Mandant (aus welchen Gründen auch immer) meint, er müsse ein Original bekommen? 

theo
Meister
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@seesport Warum ist es denn aus Ihrer Sicht wichtig, dass der Mandant den Originalbescheid bekommt?

Bei uns wird die Meinung vertreten, dass der Bescheid Eigentum des Mandanten ist. 

Elsenbusch
Beginner
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379 Mal angesehen

Genau der Meinung sind wir auch, sodass wir diese Angabe zumindestens schriftlich zur Sicherung haben wollen, damit es später keine weiteren Diskussionen gibt. Außerdem wird es teilweise auch schon in der Fachliteratur  geäußert, dass die Bestätigung vorher eingeholt werden soll. 

 

Gelöschter Nutzer
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365 Mal angesehen

Der Bescheid ist "Eigentum" des Mandanten? Das kann ich nicht nachvollziehen. Eigentum an dem Stück Papier?

Es geht doch um Rechtskraft und die wird mit der Bekanntgabe an den StB ausgelöst - welche Wirkung, Beweiskraft oder sonstiges hat dann der "Original"-Bescheid? Ich will hier wirklich nicht nur stänkern, bevor ich aber mir irgendwas vom Mandanten unterschreiben lasse, möchte ich zuvor die Zusammenhänge verstehen.