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Mandantensicht durch Kanzlei aufrufbar machen

Umgesetzt
letzte Antwort am 19.07.2024 14:09:38 von Jennifer_Karl
Dieser Beitrag ist geschlossen
a_sperber
Fortgeschrittener
Offline Online
1348 Mal angesehen

Als Steuerberater möchte ich auf die Ansicht für den Mandanten wechseln können, um diesem ggf. noch weitere Tipps geben zu können.

 

Zu Beginn von "Meine Steuern" war es nach meiner Erinnerung möglich, dass auch der Berater die Mandantenansicht wählen konnte. Wenn ich jetzt am Telefon mit einem Mandanten über meine Steuern spreche (z.B. über die Schaltfläche zur Kanzleibenachrichtigung) ist es mir als Berater nicht möglich nachzuvollziehen, wie es sich für den Mandanten darstellt, was echt nachteilig ist.

 

Wenn dann im Hilfe-Center der Datev noch folgender Satz auftaucht:

 

"Wenn Ihnen die Schaltfläche Kanzlei benachrichtigen nicht angezeigt wird, wenden Sie sich an Ihre Kanzlei."

 

bin ich als Berater aufgeschmissen ohne den Ansichtenwechsel.

Alexander Sperber
Schorndorf und Schwäbisch Gmünd
Status: Umgesetzt

Hallo Community,

 

die geplanten Anpassungen wurden nun wie zuletzt beschrieben umgesetzt.

Der Status der Idea wird somit auf "Umgesetzt" aktualisiert.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

Jennifer Karl

DATEV eG

21 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Karl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
97 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

Auf einige der genannten Punkte würde ich gerne nochmal antworten. 

 

Generell gibt es keinen Unterschied in der Ansicht von Meine Steuern als Kanzlei oder als Mandant. Unabhängig davon, ob das Portal als Kanzlei oder Mandant genutzt wird, sieht die Oberfläche gleich aus. 

Lediglich mit Blick auf die Funktionalitäten gibt es ein paar wenige Unterschiede:  

 

  • Unterschiedliche Startpunkte nach der Anmeldung: Bei einer Anmeldung als Kanzlei landen Sie standardmäßig direkt im Bereich "steuerrelevante Dokumente", während Mandantinnen und Mandanten wie bisher zunächst im Bereich "Übersicht" starten. 
  • Anlegen von Unterordnern: Das Recht, Unterordner innerhalb der Kategorien anlegen zu können, bleibt weiterhin der Kanzlei vorbehalten. 
  • Synchronisation und Sortierung: Mit dem Portal DATEV Meine Steuern haben wir bewusst eine Ablage von steuerrelevanten Dokumenten für die Zielgruppe Mandant geschaffen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns bei der Einführung der Lösung dazu entschieden, eine Umsortierung von Belegen, die durch die Kanzlei im Programmteil Digitale Belege Steuern erfolgt, nicht in das Portal zurück zu synchronisieren und die Ablage des Mandanten somit nicht zu verändern. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein großer Bedarf besteht, Änderungen in der Sortierung aus Digitale Belege Steuern heraus auch in das Portal zu übernehmen, sodass wir der Diskussion zu dieser Funktionalität gegenüber offen sind. Werden Belege durch die Kanzlei direkt im Portal Meine Steuern verschoben, so ändert sich hier bereits die Sortierung auch für Mandanten.   

 

@tanjatrunz :
Die Benachrichtigung über die Vollständigkeit der Belege über den Button "Kanzlei benachrichtigen" erfolgt über  DATEV Mitteilungen. Neue Benachrichtigungen können direkt in MyDATEV oder DATEV Meine Steuern über das "Glöckchen"-Symbol aufgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit darüber hinaus eine Benachrichtigung per E-Mail zu aktivieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie in diesem Hilfe-Dokument. 
 
Abschließend möchte ich gerne noch festhalten, dass wir versuchen wichtige Änderungen zeitnah und aktiv zu kommunizieren, wie @Friedemann_Richter  bereits erläutert hat. Dass uns das nicht immer zu vollster Zufriedenheit gelingt, bedauern wir und streben hier auch eine Verbesserung an. Nichtsdestotrotz legen wir hier dennoch großen Wert auf einen sachlichen und wertschätzenden Umgang miteinander. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

Jennifer Karl

DATEV eG