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Grafisch ansprechende Online-Auswertung/Erläuterung der Steuererklärung in "Meine Steuern"

Offen
letzte Antwort am 04.01.2020 13:45:37 von Gerd_Görtz
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Alexander_Herrmann
Meister
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Ich wünsche mir eine Möglichkeit, zu der fertig gestellten Einkommensteuererklärung dem Mandanten in "Mein Steuern" eine Auswertung bereitstellen zu können und zwar auf dem grafischen und technischen Niveau des Controlling Reports Comfort aus Kanzleirechnungswesen.

 

Momentan sind die ollen Berechnungslisten und Beratungslisten das einzige, was wir dem Mandanten als Auswertung geben können. Dem zahlenaffinen Mandanten mag das genügen, beim Großteil unserer Mandanten löst das jedoch keine Begeisterungsstürme (mehr) aus.

 

Die neue Auswertung sollte interaktiv bedienbar sein, die bisher in den Berechnungslisten/Beratungslisten vorhandenen Zahlen ansprechend und leicht lesbar strukturieren und daneben (inhaltlich neu) für den Mandanten relevante Fragestellungen beantworte:

  • Welche Ausgaben haben sich auf meine Steuererstattung/Nachzahlung in welcher Höhe ausgewirkt?
  • Wo habe ich Freibeträge ausgeschöpft, wo war noch Luft (Altersvorsorge?)

 

Optional sollte die Auswertung um eine ESt.-Vorausberechnung für das nächste Kalenderjahr ergänzt werden können.

 

Idealerweise kann die neue Auswertung vom Steuerberater vor der Bereitstellung über einen Assistenten erstellt werden, wobei der Steuerberater die Möglichkeit haben sollte, einzelne Elemente der Auswertung individuell zu kommentieren/mit Text zu ergänzen, oder aber die Auswertung nur als Standardauswertung zu erstellen. Das würde uns ein tolles Werkzeug an die Hand geben, mit dem wir dem neu aufkommenden und (zu Recht) geforderten Beratungsansatz einfacher und zeitsparend gerecht werden können.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Status: Offen
1 Kommentar
Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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283 Mal angesehen

Mir würde es einstweilen ausreichen, zugegebenermaßen zahlenaffin u.a. da Konrad Zuse am Geburtsort eine Wirkungsstätte hatte, wenn der ausgerechnete Erstattungsbetrag nicht ca 50% zu hoch ausgewiesen würde.

 

Algorhitmus reicht da nicht. Strenge Formeln fußend auf Paragraphen sind maßgeblich.