30.08.2021 09:48
Ich möchte vorschlagen, dass die vom "Vast-Abruf" geholten Zinserstattungen seitens der Finanzverwaltung automatisch in die Anlage KAP eingespielt werden. Sollte dies aus technischen/rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wäre ein Hinweis als Lösung auch vorstellbar. Mit dieser Funktion, soll die Fehlerquelle vermieden werden, dass Zinseinnahmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen haben, zu vergessen.
Selbst ein geringes Zinsguthaben kann zu Differenzen (Erklärung / Bescheid) führen.
08.09.2023 07:17
Hallo @paarmann,
eine automatische Übernahme der Zinsen für Steuererstattungen in die Anlage KAP ist aufgrund unserer Programmausgestaltung nicht möglich. Eine Umsetzung der Übernahme in die Anlage Kapitaleinkünfte Detailerfassung ist nicht vorgesehen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2020 wurde im Programm ein entsprechender Hinweis aufgenommen:
"Für die Steuernummer XXX/XXX/XXXXX (Name, Vorname) wurden Zinsen für Steuererstattungen übermittelt. Prüfen Sie den Sachverhalt und erfassen Sie die Zinsen ggf. in der Kapitaleinkünfte Detailerfassung im Ordnungsbereich ’Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben’ in der Zeile ’Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden’.
Im Programm Steuerkonto online können Sie die Daten einsehen, wenn Sie im VaSt-Fenster oder im Protokoll 'E-Steuerdatenabfrage (VaSt)' dem Link 'Geleistete Vorauszahlungen (Abfrage vom XX.XX.XXXX)' folgen."
Daher wird der Status der Idea auf „Umgesetzt“ aktualisiert.
Viele Grüße
Miriam Heinritzi
DATEV eG
08.09.2023 08:27