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Belege nachträglich heften/erweitern

Abgelehnt
letzte Antwort am 24.02.2025 16:55:23 von alterpraktiker
Dieser Beitrag ist geschlossen
saor
Einsteiger
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Als <Steuerberater/Unternehmer/etc.> möchte ich <Aktion/Funktion>, um damit folgenden <Nutzen/Zweck> zu erzielen.

weitere Seiten zu Dokumenten nachträglich heften (auch wenn bereits in EST-Programm Zuordnung erfolgte)

Status: Abgelehnt

Hallo Community,

 

eine Zuordnung in Digitale Belege Steuern führt zu einer Sperrung des Belegs. Dies ist gewollt, damit keine nachträglichen Änderungen durchgeführt werden können und die Steuerkanzlei ihrer Nachweispflicht, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt nachkommen kann. Wir empfehlen Belege zuerst zu sichtigen und zusammenzufügen oder zu trennen und erst dann die steuerliche Zuordnung vorzunehmen.

 

Eine Umsetzung ist daher nicht geplant.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

2 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Katja_Hofecker
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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91 Mal angesehen
Status geändert in: Abgelehnt

Hallo Community,

 

eine Zuordnung in Digitale Belege Steuern führt zu einer Sperrung des Belegs. Dies ist gewollt, damit keine nachträglichen Änderungen durchgeführt werden können und die Steuerkanzlei ihrer Nachweispflicht, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt nachkommen kann. Wir empfehlen Belege zuerst zu sichtigen und zusammenzufügen oder zu trennen und erst dann die steuerliche Zuordnung vorzunehmen.

 

Eine Umsetzung ist daher nicht geplant.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

alterpraktiker
Aufsteiger
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66 Mal angesehen

DATEV ihr seid einfach auf einem komplett falschen Weg. Es gibt keine einzige Vorgabe vom Finanzamt, daß ein digitaler Beleg noch mit einem Vermerk, einer Heftung etc. erweitert werden kann.
Was DATEV hier treibt ist kontraproduktiv und wie so oft halt auch praxisfremd.
Das Problem könnte man ja ganz einfach lösen indem man eine Beleghistorie macht. Man sieht also den ursprünglichen und den um einen Vermerk etc. geänderten Beleg.
Es ist ein Jammer mit der DATEV.