22.03.2023 12:20
Als <Steuerberater/Unternehmer/etc.> möchte ich <Aktion/Funktion>, um damit folgenden <Nutzen/Zweck> zu erzielen.
weitere Seiten zu Dokumenten nachträglich heften (auch wenn bereits in EST-Programm Zuordnung erfolgte)
Hallo Community,
eine Zuordnung in Digitale Belege Steuern führt zu einer Sperrung des Belegs. Dies ist gewollt, damit keine nachträglichen Änderungen durchgeführt werden können und die Steuerkanzlei ihrer Nachweispflicht, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt nachkommen kann. Wir empfehlen Belege zuerst zu sichtigen und zusammenzufügen oder zu trennen und erst dann die steuerliche Zuordnung vorzunehmen.
Eine Umsetzung ist daher nicht geplant.
Viele Grüße aus Nürnberg
24.02.2025 15:15
Hallo Community,
eine Zuordnung in Digitale Belege Steuern führt zu einer Sperrung des Belegs. Dies ist gewollt, damit keine nachträglichen Änderungen durchgeführt werden können und die Steuerkanzlei ihrer Nachweispflicht, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt nachkommen kann. Wir empfehlen Belege zuerst zu sichtigen und zusammenzufügen oder zu trennen und erst dann die steuerliche Zuordnung vorzunehmen.
Eine Umsetzung ist daher nicht geplant.
Viele Grüße aus Nürnberg
24.02.2025 16:55
DATEV ihr seid einfach auf einem komplett falschen Weg. Es gibt keine einzige Vorgabe vom Finanzamt, daß ein digitaler Beleg noch mit einem Vermerk, einer Heftung etc. erweitert werden kann.
Was DATEV hier treibt ist kontraproduktiv und wie so oft halt auch praxisfremd.
Das Problem könnte man ja ganz einfach lösen indem man eine Beleghistorie macht. Man sieht also den ursprünglichen und den um einen Vermerk etc. geänderten Beleg.
Es ist ein Jammer mit der DATEV.