Liebe Community,
langsam bin ich wirklich am verzweifeln... Bei sämtlichen Feststellungserklärungen, die ich in GrundsteuerDigital angelegt habe, kommt bei der ELSTER-Prüfung dieser Fehler:
Ich habe sämtliche Ortsnamen aus den Dropdown-Menüs ausgewählt und dort wo es keins gibt habe ich die Ortsnamen geschrieben wie im Grundbuch...
Kennt jemand den Fehler und kann mir einen Tipp geben?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich schaue in Bayern Atlas Grundsteuer nach. Die dort angegebenen Gemeindenamen werden akzeptiert.
Danke für den Tipp, versuche ich gleich
Oh, das ist nicht der einzige Validierungsfehler. Oft wird bei mir eine fehlerhafte oder falsche Grundstücksart angemeckert. Will man das dann ändern, kann man aber überhaupt keine Eingabe erfassen, was durchaus mit dem Ländermodell zu tun haben kann.
Also ich bin von dem Programm zunehmend frustriert. Auch das Mandantenportal funktioniert nicht einwandfrei.
Das Arbeiten mit dem Programm macht mir jedenfalls keinen Spaß.
Ja, ich bin ehrlich gesagt auch maximal genervt! Wir überlegen auch ernsthaft, noch auf einen anderen Anbieter zu wechseln...
ich habe mit Hotline gesprochen. Es handelt sich um EDV-Fehler. Ich sollte alle paar Tage den Fall neu überprüfen
Hallo @AK21 , liebe Community,
Sehr geehrter Herr Vos,
Ihre Ausführungen sind durchaus nachvollziehbar. Mein Mitleid hält sich aber in Grenzen. Sie treten am Markt auf, wollen Kunden im Bereich der Steuerberatung im weitesten Sinne akquirieren und müssen dann auch liefern. Und zwar ein Produkt, mit dem der Anwender vernünftig arbeiten kann. Das geht aber nicht, wenn man über Validierungsfehler informiert wird, bei denen man sich möglicherweise sogar die Karten legen muss, wo im Programm der Fehler behoben werden muss und der, hat man das Eingabefeld dann gefunden, u.U. gar nicht korrigiert werden kann, weil das entsprechende Feld keinen Wert liefert. Dafür verlangen Sie dann auch eine nicht unbeachtliche Vergütung.
Die Zeit für die Bearbeitung der Erklärungen ist - darüber sind wir alle uns bewusst - sehr knapp bemessen. Das mag sein, dass für Sie die Programmentwicklung dadurch erschwert wird. Die Steuerberater haben aber nachher das Fristproblem. Es geht eben nicht, dass man im Arbeitsalltag begonnene Erklärungen "alle paar Tage" noch einmal anfassen muss, um zu kontrollieren, ob mittlerweile der Fehler, der die Arbeit hemmt, beseitigt ist. Ein Arbeitsprozess muss zügig abgearbeitet werden und das bis zum Ende.
Im Endeffekt läuft es doch darauf hinaus, dass Sie die Probleme bei der Programmierung beim Anwender abladen.
Mit freundlichem Gruß
H. Heitschmidt
Hallo Herr Vos,
danke für die Info.
Für uns Anwende wäre es gerade bei der Vielzahl der Eingabefelder sehr hilfreich, wenn man durch Anklicken des gemeldeten Fehlers direkt zum entsprechenden Feld gelangen könnte. Gerade bei dem Problem Gemeindename muss ich ja sonst alle 3 möglichen Stellen abklappern (wie die anklickbaren Links in den "Fehlern&Hinweise" in den DATEV-Steuerprogrammen).
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr Heitschmidt ( @heitschmidt )
mir ist die Problematik der Steuerberater durchaus bewusst, denn ich habe selber 14 Jahre in unterschiedlichen Positionen im Steuerbüro gearbeitet und anschließend 11 Jahre bei der DATEV eG im Außendienst.
Ich habe auch versucht in meinem Post klar zu machen, dass wir als Softwareanbieter selbstverständlich noch Themen haben, die wir umsetzen müssen.
Ich wollte mit dem Post auf das konkrete Problem "Gemeinde" eingehen.
Das wir als Anbieter die "finale" Schnittstelle von der Finanzverwaltung erst zum 30.06. erhalten haben und es mehr als 50000 Validierungsfehler von der Schnittstelle gibt, die wir nicht alle in eine "verständliche" Sprache übersetzen können, ist hoffentlich ebenfalls verständlich.
Was die konkreten Absprungspunkte in unserer Anwendung betreffen, legen wir einen Fokus auf die häufigsten Validierungsmeldungen und binden hier weitere Übersetzungen / Absprungspunkte ein.
Es gibt in dem Kontext der Grundsteuer diverse Themen, die ich in meinen 26 Jahren Berufserfahrung so noch nicht erlebt habe. Dies hat weniger mit der konkreten Software, als mit den Rahmenbedingungen zutun.
Ich möchte ein Beispiel dazu nochmal herausheben.
Wir Softwareanbieter haben selber Validierungsfehler hinzugefügt, die ELSTER nicht abprüft.
Wir könnten uns hier einen schlanken Fuß machen, denn die Erklärungen würden ohne Fehler von der Finanzverwaltung akzeptiert werden. Dies hätte aber zur Folge, dass die Finanzverwaltung keine Bescheide erlassen könnte, weil keine Wohnfläche übermittelt wurde.
Nichts desto trotz und da bin ich komplett bei Ihnen, können Sie als Anwender unserer Software ein Produkt erwarten, welches Sie bestmöglich bei der Abgabe der Feststellungserklärungen Ihrer Mandanten unterstützt.
Dies haben wir mit GrundsteuerDigital in meinen Augen geschaffen und arbeiten täglich an weiteren Verbesserungen unter dem uns allen aktuell gegebenen Zeitdruck.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Hallo Herr Vos,
ich kann mich Frau AK21 nur anschließen und hoffe, dass wir künftig durch Anklicken des gemeldeten Fehlers direkt zu den entsprechenden Felder gelangen können.
Bei Validierungsfehler
wurde ich z.B. leider nicht fündig, welche Angaben wohl nicht korrekt sind.
Vielen Dank.
Hallo,
ich habe das gleiche Problem konnten Sie eine Lösung finden = LG
Dieser "unsinnige" Fehler ist leider immer noch in der "Überprüfung" - Stand 2.8.2022 11:10
Hallo,
ich habe im Ablauf wohl mal teil Eigentum angegeben und eine Angabe in einen Feld gemacht, darauf habe ich gewechselt in Wohnungseigentum. Dieser Fehler war der Auslöser -.-
Nun musste ich zurück wechseln zu Teil Eigentum die Angabe löschen und wieder in Wohnungseigentum nun ist der Fehler weg........