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Grundsteuererklärung Wohnbaufläche / Grünland

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letzte Antwort am 05.01.2023 18:23:10 von andreasgiebel
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Grundsteuer-Nds
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Hallo liebe Datev-Community,

ich hätte gerne eine Antwort für folgendes Fallbeispiel: Ich mache gerade meine Grundsteuerfeststellungserklärung für Niedersachsen mit zwei Aktenzeichen für Landwirtschaft und Grundvermögen: Wie soll ich in der Feststellungserklärung zur Grundsteuer B den zum Grundvermögen gehörenden Anteil des landwirtschaftlichen Betriebes, hier das Einfamilienhaus bzw. die Wohnbaufläche von 1500 qm, anteilsmäßig abgrenzen/ eingeben, wenn das Flurstück mit einer Gesamtfläche von ca. 8500 qm noch einen Wald mit ca. 4500 qm und ein Grünland mit ca. 2500 qm enthält?

Anmerkung: Der Wald und das Grünland wurden schon unter einem anderen Aktenzeichen in einer zweiten Feststellungserklärung unter demselben Flurstück in der Anlage GW3 angegeben.

Kann ich dann jetzt im Feld "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Teil" die Eingabe Zähler/Nenner = 1500/8500 vornehmen?

Die anderen 7000 qm des Flurstückes wurden ja schon in der zweiten Feststellungserklärung berücksichtigt!

 

MfG Rainer

bjoern2406
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Ich würde sagen erstmal so machen und deine Berechnung in die Zusatzinformationen schreiben und dann den Bescheid abwarten... Es gibt bei vielen Fällen momentan kein richtig oder falsch, da sich über viele Sachverhalte niemand im Vorwege Gedanken gemacht hat. Im zweifel muss im Anschluss der Weg übers einspruchsverfahren Gewählt werden.

 

Es gibt aber zwei Aktenzeichen?

 

Gruß Björn aus HH

KOB

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Grundsteuer-Nds
Beginner
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Hallo Björn,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ja, es gibt zwei Aktenzeichen! Da hat die Finanzverwaltung wohl schon über die Daten des Katasteramtes berücksichtigt, das es sich überwiegend um landwirtschaftliche Flächen handelt, und das Einfamilienhaus als Grundvermögen in einem gesonderten Feststellungsantrag mit einem zweiten Aktenzeichen eingegeben werden muss!

 

Ich habe auch inzwischen bei meinem zuständigen Finanzamt in Niedersachsen angerufen und meinen Fall geschildert und gleich auch gefragt wie ich dies nun in die Formulare eintragen soll. Die wirklich freundliche Sachbearbeiterin sagte mir dazu, dass ich bei meinem Feststellungsantrag für das Grundvermögen (Einfamilienhaus) in der Anlage 'bebautes Grundsück' - NiGrSt2 - nicht die gesamte Fläche des betreffenden Flurstückes eintragen soll, sondern nur die qm der tatsächlichen Wohnbaufläche ( hier 1500 qm). Beim Feld 'zur witschaftlichen Einheit gehörender Teil' soll ich Zähler 1 und Nenner 1 = 1/1 eintragen.

 

So hab ich es jetzt gemacht und meine zwei Feststellungsanträge abgeschickt.

 

MfG Rainer

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andreasgiebel
Einsteiger
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@Grundsteuer-Nds 

Noch geschickter wäre es vielleicht noch einen Teil des Grundstücks als Hofstelle zu erklären. Dann ergibt sich im Grundvermögen eine geringere Grundsteuer auf den Grund und Boden, während die Hofstelle in der Land- und Forstwirtscgaft fast nichts an Grundsteuer kostet.

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letzte Antwort am 05.01.2023 18:23:10 von andreasgiebel
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