Hallo Björn, vielen Dank für Deine Antwort! Ja, es gibt zwei Aktenzeichen! Da hat die Finanzverwaltung wohl schon über die Daten des Katasteramtes berücksichtigt, das es sich überwiegend um landwirtschaftliche Flächen handelt, und das Einfamilienhaus als Grundvermögen in einem gesonderten Feststellungsantrag mit einem zweiten Aktenzeichen eingegeben werden muss! Ich habe auch inzwischen bei meinem zuständigen Finanzamt in Niedersachsen angerufen und meinen Fall geschildert und gleich auch gefragt wie ich dies nun in die Formulare eintragen soll. Die wirklich freundliche Sachbearbeiterin sagte mir dazu, dass ich bei meinem Feststellungsantrag für das Grundvermögen (Einfamilienhaus) in der Anlage 'bebautes Grundsück' - NiGrSt2 - nicht die gesamte Fläche des betreffenden Flurstückes eintragen soll, sondern nur die qm der tatsächlichen Wohnbaufläche ( hier 1500 qm). Beim Feld 'zur witschaftlichen Einheit gehörender Teil' soll ich Zähler 1 und Nenner 1 = 1/1 eintragen. So hab ich es jetzt gemacht und meine zwei Feststellungsanträge abgeschickt. MfG Rainer
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