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GrundsteuerDigital - Kanzleifreigabe - nächste Schritte

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letzte Antwort am 10.11.2022 12:25:31 von RST-DP
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Ibrahim
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Guten Tag zusammen, 

 

wir haben folgendes Problem: 

Wir wollten nun endlich die Feststellungserklärungen übermitteln und haben im Programm über die Kanzleifreigabe den Button "Freigabeprozess starten" angeklickt. Jedoch haben wir keine Meldung erhalten bzw. die zur Freigabe ausgewählte Kollegin konnte sich nicht selber finden, sodass ich sie auswählen musste und sie hat auch keine Meldung erhalten, dass eine Erklärung zur Freigabe bereit steht. Nun möchte ich wissen: 

 

1) Kann man sich selber auswählen für die Freigabe der Erklärung und

2) was passiert nachdem der Freigabeprozess angestoßen wurde. Was muss der Kollege bzw. die Kollegin machen die zur Freigabe ausgewählt wurden. 

 

Vorab vielen Dank für die Unterstützung

christensen
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Beim Freigabeprozess sieht man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht 🙂

 

In der Maske steht sinngemäß "wählen Sie einen Benutzer ODER drücken Sie Freigabe (grünen Button)"

 

Will sagen: Da ich selbst die Berechtigung zur Freigabe habe, tauche ich selbst nicht in der Benutzerliste auf und kann stattdessen den grünen Button "Freigabe" drücken. Hätte ich selbst keine Freigabeberechtigung würde der grüne Button nicht erscheinen und ich müsste einen anderen Benutzer wählen.

 

Nach dem Freigabeprozess muss die Freizeichnung des Mandanten angestoßen werden. Das kann über Mandantenportal oder auf altmodische Art und Weise erfolgen. Auch hierzu gibt es dann eine Auswahlmöglichkeit (Dropdown).

 

Sobald angeclickt wird, dass Mandantenfreigabe vorliegt kann man entweder die ELSTER Übertragung anstoßen oder auf später drücken.

 

Einfach mal alles durchprobieren, da selbst bei ELSTER Freigabe - die dann tagelang im gelben Modus verharrt - kann man die Übertragung noch löschen (Papierkorb).

 

Viel Erfolg 🙂

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Ibrahim
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Vielen Dank für die Meldung!

 

Aber wie erfolgt die Kanzleifreigabe? Ich habe die Kollegin ausgewählt, die die Erklärung freigeben soll nur, nachdem ich den Namen angeklickt habe, ist nichts passiert und in der Übersicht ist die Erklärung unter dem Reiter Kanzleifreigabe. Sprich ich hänge da fest und wir da etwas verzweifelt, da wir nicht wissen wie wir als Kanzlei das freigeben können. 

 

Leider habe ich hierzu auch kein Tutorial Video gefunden, was etwas schade ist. 

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christensen
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 10
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Die Kanzleifreigabe ist schon erfolgt. Deshalb ist die Erklärung auch darunter zu sehen. Da muss nichts mehr gemacht werden. Der nächste Schritt ist die Unterschrift des Mandanten.

 

Wenn Sie die Feststellungserklärung aufrufen, sind unter "Übersicht " unten vier grüne Optionsfelder angezeigt, die Sie wählen können.

 

Wenn die Feststellungserklärung über das Mandantenportal vom Mandanten freigegeben werden soll, dann müssen Sie diese Option wählen.

 

Wenn Sie die Mandantenfreigabe auf anderem Weg bekommen haben, beispielsweise per Mail den Entwurf mit Bitte um Unterschrift und Rücksendung des unterschriebenen Entwurfs, dann wählen Sie "Mandantenfreigabe liegt vor". nach dieser Wahl werden Sie gefragt, ob eine Elsterübertragung erfolgen soll oder später.

 

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Ibrahim
Beginner
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Ich glaube, da liegt das Problem. Wenn ich in der Feststellungserklärung auf den Reiter "Übersicht" klicke habe ich folgende grüne "Button (unten rechts):

 

- Erklärung überarbeiten

-Freigabeprozess starten 

- Entwurf speichern

 

Und bei den oben abgebildeten Pfeilen steht der Fall noch bei "Kanzleifreigabe". 

 

Aus diesem Grund bin ich auch etwas verwirrt. 

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christensen
Aufsteiger
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Dann wissen Sie ja jetzt, dass Sie den Button "Freigabeprozess starten" drücken können und dann geht es weiter wie schon beschrieben 🙂

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Natalie1981
Beginner
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Hallo,

wir haben ein paar ältere Mandanten, die kein Computer benutzen.

Deswegen drucke ich zuerst die Erklärung (Entwurf) aus und die Mandanten unterschreiben die in unserem Büro.

 

Danach wähle ich den Button "Mandantenfreigabe liegt vor" und übertrage ich die Erklärung. 

 

Jetzt kommt die Frage:

Muss ich die unterschriebene Erklärung noch scannen und im "GrundsteuerDigital" speichern? Oder ist das nicht nötig (die Unterschrift ist nur für unsere Unterlagen).

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

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christensen
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 10
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Sie müssen die unterschriebene Erklärung nicht bei GSTD speichern.

Sie können es natürlich machen und über Dokumententransfer in ihr DMS System übertragen. Sie können das allerdings auch manuell in ihrem DMS speichern. Das Scannen bleibt ihnen jedoch nicht erspart - es sei denn, es reicht Ihnen die Unterschriftsseite analog in der Akte zu halten.

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Natalie1981
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Danke 😊

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RST-DP
Beginner
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Nachricht 10 von 10
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Ich habe da eine Frage, wie sich die Freigabe via Mandantenportal gestaltet.
Wir können uns ja selbst als "Mandant" einloggen und versuchen eine Freigabe zu erwirken, wenn diese für das Mandantenportal angefordert wurde. Aber wie gibt man diese denn Frei, einige Mandanten haben es vollbracht, andere nicht und auch ich mit dem Einloggen als Mandant konnte keine Freigabe erwirken.
Übersehe ich ein Feld? Oder haben wir als Kanzlei etwas falsch eingespeist? 
Jeder Portalzugang hat alle Berechtigungen, die möglich sein bis auf Zwei-Faktoren Authentisierung per SMS Aktivierung.

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letzte Antwort am 10.11.2022 12:25:31 von RST-DP
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