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Grundsteuer digital - Berechnung Mindestwert EFH falsch

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letzte Antwort am 15.07.2022 11:40:13 von GrundsteuerDigitalSupport
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guenther
Fachmann
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Die Berechnung im Bundesmodell stimmt zwar jetzt bei von uns angelegten Fällen,

 

der Mindestwert § 251 BewG ist aber vollkommen falsch:

 

guenther_0-1657804946040.png

 

Richtig wäre:

 

787 qm

x 280 EUR

x 0,90 Anl. 36

x 75%

 

= 148.743 EUR

mfg Thomas Günther
christensen
Aufsteiger
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Es wurde an der Berechnung (Stand heute morgen) etwas geändert - es wurde die Rundung berücksichtigt.

 

Aber der Kardinalfehler beim Mindestwert liegt leider weiterhin darin, dass die 75% von dem abgezinsten Bodenwert berechnet werden!

§ 251 (Mindestwertberechnung) bezieht sich ganz klar auf § 247 (Bewertung unbebauter Grundstücke) in dem hier eine Bewertung mit Grundstücksfläche x Bodenrichtwert zu erfolgen hat. Bei EFH + ZFH ist zusätzlich Anlage 36 zu berücksichtigen.

So schwer ist das doch nicht!!!!!

guenther
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
247 Mal angesehen

Stimmt, jetzt weiß ich wo die Zahl herkommt:

 

guenther_0-1657870839112.png

 

Wenn ich hier im Beispiel 39.840 x 75% rechne, komme ich auf den Wert laut falscher Berechnung:

 

guenther_1-1657870906099.png

 

Richtig wäre nach wie vor:

 

787 qm

x 280 EUR

x 0,90 Anl. 36

x 75%

 

= 148.743 EUR

mfg Thomas Günther
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GrundsteuerDigitalSupport
DATEV-Marktplatz Partner
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Nachricht 4 von 4
209 Mal angesehen

Lieber @guenther,

 

vielen Dank für Ihre wertvollen Impulse. Wir schätzen den Dialog in dieser Community und engagieren uns hier auch sehr gerne, da wir überzeugt sind, dass wir so gemeinsam weiter kommen.

 

Gleichzeitig appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir diese Community nicht als Support-Kanal verstehen. Es ist für uns schlichtweg nicht möglich die meist gleichen Anliegen über diverse Kanäle einzusammeln, zu bündeln und in der Qualität und Geschwindigkeit zu bedienen, die wir als eigenen Anspruch haben.

 

Diesem Anspruch werden wir aktuell nicht gerecht. Als einen wesentlichen Grund haben wir identifiziert, dass das gleiche Anliegen oft 400-500 mal parallel über Telefon, Support-Mail, Foren, private Mails an viele Kollegen gemeldet wird. Meist ist das Anliegen in Minuten gelöst, aber 500 Anfragen zu beantworten kostet durch die unterschiedlichen Kanäle wahnsinnig viel Zeit.

 

Mit dem neuem Forum, bündeln wir die Sammlung und Beantwortung Ihrer Anliegen. So stellen wir sicher, dass Sie etwas bekanntes nicht erneut berichten müssen und im Idealfall schon die Lösung vorfinden. Mit dieser Maßnahme wollen wir schnell auf Ihre Anliegen reagieren und so auch unserem Anspruch gerecht werden. Wir hoffen in ein paar Tagen werden Sie die Vorteile selbst wahrnehmen. Natürlich ist das übergeordnete Ziel weiterhin gar nicht erst Fragen entstehen zu lassen.

 

Insofern stellen wir uns gerne Ihren Erwartungen. Bei Impulsen, würden wir uns freuen, wenn Sie diese in unserem Forum berichten, da wir so auch eine Antwort sicherstellen können, was in dieser Community nicht möglich ist. Wir vertrauen darauf, dass Sie uns auch weiterhin so gut begleiten und jeden Tag etwas besser machen.

 

Viele Grüße

Inga Krämer für das GrundsteuerDigital-Team

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letzte Antwort am 15.07.2022 11:40:13 von GrundsteuerDigitalSupport
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