Die Berechnung im Bundesmodell stimmt zwar jetzt bei von uns angelegten Fällen,
der Mindestwert § 251 BewG ist aber vollkommen falsch:
Richtig wäre:
787 qm
x 280 EUR
x 0,90 Anl. 36
x 75%
= 148.743 EUR
Es wurde an der Berechnung (Stand heute morgen) etwas geändert - es wurde die Rundung berücksichtigt.
Aber der Kardinalfehler beim Mindestwert liegt leider weiterhin darin, dass die 75% von dem abgezinsten Bodenwert berechnet werden!
§ 251 (Mindestwertberechnung) bezieht sich ganz klar auf § 247 (Bewertung unbebauter Grundstücke) in dem hier eine Bewertung mit Grundstücksfläche x Bodenrichtwert zu erfolgen hat. Bei EFH + ZFH ist zusätzlich Anlage 36 zu berücksichtigen.
So schwer ist das doch nicht!!!!!
Stimmt, jetzt weiß ich wo die Zahl herkommt:
Wenn ich hier im Beispiel 39.840 x 75% rechne, komme ich auf den Wert laut falscher Berechnung:
Richtig wäre nach wie vor:
787 qm
x 280 EUR
x 0,90 Anl. 36
x 75%
= 148.743 EUR
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