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Grundsteuer, EFH im Wohnungseigentum

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letzte Antwort am 27.01.2023 11:29:56 von SSt
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witte
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Habe beim Bundesmodell ein Objekt: Einfamilienhaus im Wohnungs-/Teileigentum lt. alten Grundsteuermessbescheid. Gebe ich das nun als Einfamilienhaus oder als Wohnungseigentum an?

 

Nach den offiziellen Anleitungen (NRW) sind "Einfamilienhäuser Wohngrundstücke, die [...] kein Wohnungseigentum sind." Danach müsste ich das eigentlich als Wohnungseigentum angeben!? 

einmalnoch
Experte
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@witte 

 

Das kenne ich nur von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern. Musste mich mal mit der Regenwasserabgabe in diesem Zusammenhang herumschlagen. Am Ende bleibt es nur, die Teilungserklärung zu lesen und die Absicht zu verstehen. Die o. g. Objekte wurden seinerzeit gerne als EFH bewertet (was in diesem Zusammenhang wohl auch richtig ist), das Grundstück ist aber nicht real geteilt.

 

Bei echten EFH kommen eigentlich nur die berühmten Kettenbungalows in Frage, aber auch ist es eher die Frage der verbindenden Wand (können die Häuser bautechnisch getrennt werden? Vulgo: Kann ein Haus abgebrochen werden ohne das das Andere zusammenbricht?) und der (Nicht)Teilung des Grundstücks.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
SSt
Beginner
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@witte 

 

Die Einheiten widersprechen sind. 

Das Grundbuch schafft hier Klarheit. 

Ist es ein Einfamilienhaus, wird es auch nur ein Grundbuch über diesen Grundbesitz geben.

Ist es eine in einem Haus mit mehreren Einheiten gelegene Eigentumswohnung, wird es ein Wohnungsgrundbuch geben oder bei geschäftlicher Nutzung ein Teileigentum. Dann ist der Miteigentumsanteil für die Erklärung unverzichtbar, der auch aus den Grundakten ersichtlich ist. 

 

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letzte Antwort am 27.01.2023 11:29:56 von SSt
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