Ich habe gedacht, ich starte mal einen Thread mit ein paar Best Practice Lösungen, denn ich habe jetzt schon die Erfahrung gemacht, dass man bei manchen Sachen echt aufpassen muss. Vielleicht geht das ja noch mehr Usern so.
Los geht's mit den ersten beiden Hinweisen, die mir gerade einfallen:
- Bei der Anlage von Flurstücken aufpassen: Auch bei Alleineigentum muss man einen Eigentumsschlüssel (Zähler: 1; Nenner: 1) eingeben, da sonst 0/0 angelegt werden.
- Personengesellschaften (GbR/OHG/KG) usw. müssen ja als Grundstücksgemeinschaften angegeben werden. Die Grundstücksgemeinschaften erfordert die Angabe der Eigentümer. Achtung: Die Eigentümer werden nicht zentral beim Mandanten, sondern (wie auch von Elster vorgesehen) beim jeweiligen Grundstück (!) erfasst. Mangels Adressatendatenbank muss man die Gesellschafter also bei einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft für jedes Grundstück mit all ihren Daten neu eintippen! Es gibt auch keine Möglichkeit der Übernahme der Gesellschafter aus anderen grundstücken desselben Mandanten. Best Practice Lösung im Moment: Einmal sauber für ein Grundstück anlegen und dann immer das Grundstück kopieren und dann alle Daten des Grundstücks ändern. Das geht schneller, als die Daten der Gesellschafter immer neu händisch zu erfassen.
Gruß
OlliSt
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.