Wir hatten jetzt schon mehrfach den Fall, dass auf einem Grundstück (Ertragswertverfahren) Fertigteilgaragen stehen. Wir haben schon mehrfach recherchiert, aber nichts dazu gefunden, ob diese als Garage zu bewerten sind oder nicht.
Im Zweifel tendieren wir dazu, Fertigteilgaragen als normalen Garagenstellplatz zu bewerten.
Mandantenmeinung ist häufig, dass eine Fertigteilgarage ja problemlos wieder umgesetzt und abtransportiert werden kann. Hat hier Erfahrungen?
Als Alternative taugt ggf. noch eine Eintragung im Freitextfeld.
@guenther schrieb:Mandantenmeinung ist häufig...
Was ist wenn die Fertigteilgarage an das Stromnetz angeschlossen ist? An die Wasserversorgung? Wenn sie mit dem Gebäude verbunden ist?
Ich würde da eher nach der Funktion gehen. Sie sagen ja selbst
@guenther schrieb:Im Zweifel tendieren wir dazu, Fertigteilgaragen als normalen Garagenstellplatz zu bewerten.
Damit sind Sie auf der sicheren Seite, denn genau das ist es ja.
Wenn ein Mandant seine Garage als Wohnwagen nutzt und jeden Tag woanders hin stellt... soll er doch.
Bei der Deklaration dient die Meinung des Mandanten überwiegend zur Kenntnisnahme und nicht zur weiteren Bearbeitung.
Zu Steuergesetzen hat ja auch jeder Mandant eine Meinung.